(16.01.2012, 10:15)Pit schrieb: [ Davon ab, darfst du die Hella Module eben nicht hinter ner dunklen Scheibe irgendeiner Rückleuchte verstecken, sondern sie müssen frei weg leuchten ]
Ja also müssen sie doch eingetragen werden weil sie eben hinter einer dunklen Scheibe verschwinden [MTS] ....
Der TÜV prüft dann nicht nur den richtigen Einbau sondern auch das Lichtverhältniss und das muss bestimmt irgendwo eingetragen werden.
Die Hella leuchten hinter irgendwelchem "Glas" sind NICHT eintragungsfähig, weil dann bräuchte es wieder ein Lichtgutachten!
So ist dass leider in DEU.
Dann musst du schon die komplette Leuchte eines Golf PLUS anbauen, um das so ohne weiteres eintragen zu müssen und eingtragen zu kriegen!
Nochmal im einzelnen:
1. Selbstbauleuchten, wie hier mehrfach im Forum zu sehen sind nahezu NICHT eintragungsfähig, da ein Lichtgutachten erforderlich wäre, welches keiner bezahlen kann/ will! (kann aber auch nen netten Prüfer geben der 2 Augen zudrückt, was die Sache aber nicht legaler macht!), Eintragung bedeutet nicht zwangsläufig, dass es erlaubt ist!
2. Die Hella Modul Leuchten sind, wenn richtig verbaut (das schließt Einbau in MTS Gehäuse hinter "Glas" aus), eintragungsfrei, wenn korrekt verbaut und verkabelt. (nach StVZO!)
3. Komplette Rückleuchten eines anderen Fahrzeugs sind mit Einzelabnahme eintragungsfähig, wenn korrekt verbaut und verkabelt (nach StVZO!)
Fazit kann sich nun jeder selbst ziehen!