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Bodenfreiheit bei Tieferlegung
#1
Bodenfreiheit bei Tieferlegung

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit gelten die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und Straßenbau.

Beim verkehrsüblichen Fahrbetrieb, auch beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse dürfen Fahrzeuge und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen) nicht beschädigt werden.

Zur Orientierung schlagen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Richtwerte (VdTÜV- Merkblatt 751) vor: Ein tiefer gelegtes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und mit einem Fahrer besetzt, muss ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig überfahren können, ohne es zu berühren.

Unter diesen Voraussetzungen kann davon ausgegangen werden, dass im normalen Straßenverkehr keine Beschädigungen eintreten. Abweichungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. In solchen Fällen haben sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeugs. Denn das bei einer beschädigten Ölwanne austretende Öl auf der Fahrbahn kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen.

[Quelle]

das sollte nun viele diskussionen klären...
Gruß Sven

ich mache Fotos mit dem Blitzer in der dreißig-Zone
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#2
Was für Diskussionen? Diese Regel existiert doch schon seit Jahren..
Satzzeichen retten leben!!! (Komm, wir essen Oma! // Komm, wir essen, Oma!)
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#3
ja, aber man liest dennoch hier im forum immer wieder andere regeln.. nun haben wir das für alle sofort sichtbar im forum stehen Wink
Gruß Sven

ich mache Fotos mit dem Blitzer in der dreißig-Zone
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#4
ich schaff es weder über nen bordstein, noch bodenwelle zigarettenpackung oder ähnlichem. ich fall schonmal raus xD
TWINGOCALYPSE
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#5
na also über eine liegende(!) Buttermilch von Müller komm ich nicht ohne Kontakt drüber... und die hat mit Sicherheit keinen Durchmesser von 11cm, oder? habe die "originale" Tieferlegung, glaube jeweils 35mm und halt T-Lines mit Contis in 195/40 R14. Aber mit diesem "Standardtuning" dürfte ich doch keine Probleme haben? Achja, der Tüv hat nie was gesagt. Selbst mein Gelber, gleiche Tieferlegung aber durch die 195/45 R13 war er ja noch tiefer, bin damals sogar bei abgesenkten Bordsteinen aufgesessen wenn einseitig ne kleine Steigung dabei war. Der TÜV hat aber auch da nichts gesagt. Scheint mal wieder so ne Regel zu sein die jeder Prüfer anders ernst nimmt. Aber was mich vor allem wundert is, dass nichts in den ABEs von Federn oder Felgen steht, und dass es vor allem eigneltich schon fast "Standard" ist mit T-Lines und 35er Federn, mein Autohasu hat damals sogar ne "Sonderserie" gemacht: einige 16V-Twingos in gleicher Farbe und Ausstattung, T-Lines, Sebring-Sportpott und eben dieser 35er Tieferlegung, und sie hatten nie Probleme damit...
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#6
hallo bin neu hier...

will meine kleine auchb tieferlegen aber weiß nicht so recht wo ich was ordentliches finde wo ich mir nicht gleichdas ganze auto kaputt mache=(

kann mir da jemand helfen???

bitte persönliche nachricht schreibn wäre echt voll lieb... danke schon mal
lg
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#7
(17.04.2011, 17:28)twingo- maus schrieb: hallo bin neu hier...

will meine kleine auchb tieferlegen aber weiß nicht so recht wo ich was ordentliches finde wo ich mir nicht gleichdas ganze auto kaputt mache=(

kann mir da jemand helfen???

bitte persönliche nachricht schreibn wäre echt voll lieb... danke schon mal
lg

35 /40 Fk legt sich nach der Zeit kann Problemlos rumfahren da hast nicht zu tief.
[Bild: twingo-07183410-wbY.jpg]
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#8
Also mein Phase 3 hat mit 40er Tieferlegung und 195/40-14 T-Lines vorne am Unterfahrschutz etwa 7 ~ 8 cm. Und das hat bisher auch niemanden gestört. Ich kenne für die Mindestbodenfreiheit den Wert von 8 cm bei starren Teilen und 7 cm bei nachgebenden Teilen. Allerdings solltest du mit solchen Twingos nicht nach Österreich fahren, denn dort gilt knallhart die Mindestbodenfreihait von 11 cm.
[Bild: Signatur.jpg]
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#9
soweit ich das kenn ist der abstand der scheinwerfer entscheidend (glaub war so 1400mm)
ich hab en gewindefahrwerk drin und das so tief das ich mir jetzt die ölwanne aufgerissen hab (und das ist eingetragen)
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#10
(23.04.2011, 10:08)derolaf schrieb: soweit ich das kenn ist der abstand der scheinwerfer entscheidend (glaub war so 1400mm)
ich hab en gewindefahrwerk drin und das so tief das ich mir jetzt die ölwanne aufgerissen hab (und das ist eingetragen)
Meinst Du die Höhe der Scheinwerfer?
Da wären 1400 mm = 1,4m ein wenig viel oder?
[Bild: 8gxez4ss.jpg]
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#11
stimmt eigendlich auch die genaue zahl hab ich net im kopf hmmm Rolling Eyes
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#12
Für die Scheinwerfer gilt:
Unterkante muß mindestens 50 cm über dem Boden liegen, das ist beim Twingo aber kein Problem.
[Bild: Signatur.jpg]
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#13
mir hat mein Tüv Prüfer beim Eintragen des Fahrwerks gesagt er muss mindestens 8cm Bodenfreiheit haben
dank der damaligen 195/45 R13 und dem 40/40 Fahrwerk war ich da auch knapp an der Grenze der 8cm
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#14
hallo leute ich wollte meinen twingo bauhjar 2008 also der neue tieferlegen
wie bekomm ich das hin ohne viel arbeit und eintragung fals möglich ... wenn ihr antworten habt bitte private nachricht schirebn danke

twingo authentique 50ps noch nichs anderes dran gemacht da erst vor 2 monaten gekauft .
wenn ihr noch andere tuning tipps habt zur erschönerung auch gern gesehn
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#15
(06.11.2011, 16:20)jugger schrieb: ohne viel arbeit und eintragung

Garnicht?!
Vielleicht ein paar Zementsäcke ins Auto schmeißen das er tiefer kommt Very Happy
Mit nicht eingetragenen Sachen kann man gerne durch die Gegend fahren - bis zur nächsten Polizeikontrolle oder spätestens zum nächsten TÜV Termin.
Jede Träne ist ein Weg in eine neue Zeit.
Vermisse und liebe Euch so doll - Mama,Papa und meine beiden Prinzessinen


[Bild: widget_46.png]
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