Es ist so, wie ich schon oben geschrieben habe.Eine Ausbildung zum Kfz Mechaniker befähigt noch lange keinen zum Schweisser.Da aber eine KFZ Werkstatt keine Schweisser hat , machen das die Jungs meistens selbst.Ich sehe anhand der Schweissnaht ob es ein Fachmann war oder nicht.
Problem ist, wenn ich einfach "Brate" dann habe ich einen Verzug.Das ist bei dem Fahrschemel wohl dann nicht gewollt.Die Nähte könne aber auch reißen.
Ich schweife ab.Wenns ordentlich geschweißt ist-ist es ok.Auch kein Grund zurückzugeben.Bei mir ist der Fahrschemel auch geschweißt und sogar mit einer "Platte" drüber geschweißt.Keine Probleme beim Tüv-Gtü und der Dekra.Jetzt sind die "das darfst du nicht schweißen Leute dran".
Also, zu deinem "Problemchen"-wer hat dir gesagt das du in der Beweispflicht bist?
Das war ein Idi und zwar ein kleiner Idi.
Nämlich der Verkäufer ist in der Pflicht dir zu verklickern das es beim Abschluss keine nicht besprochenen Mängel gab.
Sprich, der Rost war arglistig! Hat er mit dir einen Kaufvertrag geschlossen und Bastler Auto eingetragen? Ungefähr so: Bastlerfahrzeug Renault Twingo bla bla bla?!
Nein ? Dann stell ihm die Mist vor die Bude (Erst alles klären) und setz dich mit einem Rechtsanwalt zusammen.Einer der was taugt.Wenn du das alles nicht willst empfehle ich dir die KFZ Innung einzuschalten-die haben eine Schlichterstelle.
Red mal mit denen! Vorausgesetzt ist, der Verkäufer war KFZ Meister.Dementsprechend in der Kfz Innung.Erkennst du daran das ein blaues Schild an seiner Werkstatt hängt.Von aussen gut lesbar.
Der gibt dir einen Sportwagen-na klingelt es noch nicht?
Aber ganz schnell regeln.Und stell das Auto nicht einfach da ab.Das ist auf deinen Namen zugelassen.Dem geht das am Hintern vorbei.
Schiedsstelle der Kfz Innung informieren
dann
Rechtsanwalt.Bei der Innung sagen dir schon was du machen kannst.
Beweispflicht hat der Verkäufer bis zu 6 Monaten und es gab Fälle von 1 Jahr.Erst dann bist du dran , ihm was zu beweisen!
Sonst gar nix!
Ich erzähl dir auch keinen doofe sondern möchte dich vor Dummheiten bewahren!
Ich würd fast sagen ich komm mal mit zum Händler.Woher kommst du ?
Im schlimmsten Fall würde ich den verantwortlichen Anzeigen !!Tüv ohne Mängel ? Würde ich vorführen beim Tüv.Mit Mängelliste.Hattest du das schon erwähnt ? sorry falls wenn doch
(18.01.2010, 19:02)Green Dream schrieb: Sagste halt, als den Vertrag unterschrieben hast, dass da noch den absoluten Vollrausch vom Samstag zuvor hattest, deswegen ist der Vertrag nichtig, weil nicht bei Sinnen warst
Wäre möglich !!