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40/40 Tieferlegung?
#1
Moin!
Ich habe die 14 Zoll T-Line felgen auf meinem C06 und bin hin- und hergerissen...

Einerseits bin ich Fan von Orginal, andererseits sieht das Auto jetzt schon aus wie ein Geländewagen und nimmt schon bei normaler Landstraßenfahrt gut Schräglage ein.

Und 40/40er Tieferlegungsfedern kosten jetzt auch nicht die Welt:

http://www.ebay.de/itm/like/132283563118...dispItem=1

Taugen diese Federn etwas?

Grüße
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#2
Hey, würde ich nicht empfehlen, zu hart, H & R bieten welche an sind dann auch mit ABE Wink

greetz
Hobbys:

Twingo und Rock Group
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#3
Eibach Prokit kann ich empfehlen, fahre ich selber, hat 30mm.
Ich habe einen Phase 2, der liegt von Haus aus niedriger als deiner. Es gab damit schon Probleme mit Schwellen bei einer Grenzkontrolle. Damals musste ich zurücksetzen und schräg drüberfahren.
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#4
(19.08.2017, 11:40)Anby schrieb: H & R bieten welche an sind dann auch mit ABE Wink

Hallöchen,

Tieferlegung mit ABE gibt es nicht. Die müssen grundsätzlich eingetragen werden wozu man dann das Teilegutachten braucht.



Liebe Grüße Sabrina
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#5
Und eine Fahrwerksvermessung.
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#6
Huhu,

Das stimmt natürlich. Smile
Die dann auch noch Mal ca 60€ kostet.


Liebe Grüße Sabrina
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#7
Falsch, Federn mit ABE gibt es sehr wohl. Allerdings gilt diese nur mit der serienmäßigen Rad-/Reifen Kombi.
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#8
Link?
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#9
Link hab ich keinen, allerdings stand es damals in der ABE der TechnicDesign Federn meines Phase I so drin, ebenso bei den H&R Federn für meinen 2er Scenic.
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#10
Für die TD Federn Typ K33 galt das nur von 1994 (Ersterteilung der ABE) bis zum 18.6.96, als ein Nachtrag erstellt wurde. Darin heißt es, dass nach Einstellung des Bremskraftreglers der ordnungsgeäße Zustand des Fahrzeuges nachzuweisen ist (Anbauabnahme).
Vorher galt das nur für Fahrzeuge mit AHK.
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#11
Interessant, dass die blauen TD bei meinem 97er nicht eingetragen werden mussten...
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#12
Glaube ich so eher nicht. Es gibt 2 Versionen der ABE. Bei Interesse PN mit E-Mailadresse.
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#13
Glauben darfst du in der Kirche. Ich weiß, daß dem TüV bei der HU damals immer die ABE genügt hat.
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#14
Wenn du die alte Version vorgezeigt hast ja, andernfalls nein. Der Prüfer hätte dann die ABE auf mögliche Nachträge prüfen müssen, aber wer macht das schon.

ABE bedeutet halt nicht plug and play. Oft gibt es die Auflage zur Abnahme.

Wenn die ABE die Anbauabnahme (bedeutet nicht: Eintragung) fordert und du lässt nicht abnehmen, bist du illegal unterwegs.

Konkret ging es wohl darum, dass die Einstellung des Bremskraftreglers geprüft wird.
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