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Das ist gut zu wissen, denn zwischen Produktionsdatum und 1. des Baujahres (amtliche Schätzung gemäß StVZO) können im Einzelfall mehrere Monate liegen, die man so gewinnt.
Will man umbauen, gilt immer: Je älter, je besser.
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Um Aufmerksamkeit gehts net. Es geht darum das ein Oldtimer halt nicht immer teuer und aus Stuttgart kommen muss
BTW wäre ich bei den 20 Jahre wegstellen vorsichtig. Der TÜV Nord Link hat gewissen defizite. Die ERSTZULASSUNG eines Oldtimers ist so eine Sache...Wen die Kiste in der Tat noch NIE Zugelassen war (mal egal in welchem Land) dann verhällt es sich zuerst mal wie ein Neuwagen. Und da is dann späterstens bei der Abgasnorm Schicht. Es gibt durchaus die Ausnahme:"Neu ist, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann." Wobei "in Verkehr genommen" ja seeeeeeeehr allgemein formuliert ist.
Desweiteren ist das Internet voller "Ich hab eine Importwagen und der bekommt kein H" Threads. Also wens netmal bei einem 50 Jahre alten Mustang aus den Staaten klappt der seit 50 Jahren zugelassen war dann will ich garnet wissen wie die Ausnahmeregelung funktioniert
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Leider falsch.
Die Erstzulassung eines Fahrzeuges mit unbekannter Erstzulassung wird in D amtlich geschätzt auf den 1. des Baujahresmonats, ist dieser nicht bekannt, auf den ersten Juli des Baujahres.
Da brauchst du keine Ausnahmegenehmigungen und anderen Aufwand.
Wenn sie zicken, drehst du halt 500km drauf oder fährst woanders hin. Aus langjähriger Erfahrung muss ich sagen, dass das Zulassen von Einzelfahrzeugen mit der Wahrscheinlichkeit von Ärger verbunden ist. Wenige kennen die Möglichkeiten genau. Meistens erzählt man dir Halbwahrheiten, weil man keine Lust und oder keine Ahnung hat. Das gilt für TÜV-Prüfer und auch für Zulassungsstellen.
Auf die Weise mit der Baujahresschätzung habe ich bestimmt 20 Motorräder zugelassen. Interessant war es, einen alten Rahmen in ein Neufahrzeug einzubauen, um die alten Vorschriften zu nutzen.
Wenn es kitzlig wird braucht es eine Menge Erfahrung, um zu entscheiden, was man sagen muss und was man nicht sagen darf.
Wenn es nicht um das H-Kennzeichen geht, kann man es mit einer Ausnahmegenehmigung auch versuchen, wenn man zB unbedingt eine neue Erstzulassung haben will, aus welchen unsinnigen Gründen auch immer. Ich wollte das mal haben und bekam eine Ausnahmegenehmigung für Geräusch, Abgas und Auspuff ohne E-Prüfzeichen mit dem Vermerk "Lagerfahrzeug Bj 1986". Das war 1995. Das Motorrad wurde als Neufahrzeug zugelassen.
Ausnahmegenehmigungen sind Ermessenssache und bundeslandabhängig. Einer bekommt sie, ein anderer nicht.
Viele Neufahrzeuge mit 0km sind bereits zugelassen gewesen. Es gibt viele Möglichkeiten. Keine Papiere vorhanden, Kaufvertrag mit Laufleistungsangabe, Kaufvertrag aus dem Ausland, anderer Tacho(stand), Zollbescheinigung (war im Fall der Motorradrahmen der billigste Weg) usw. Gut ist immer eine Herstellerbescheinigung (ersatzweise: Händlerbescheinigung der entsprechenden Marke) mit dem Produktionsdatum bzw Baujahr. Viele Hersteller kennen auch den Tag und das Land der Erstzulassung. Auch beinhalten die neueren VIN bereits das Baujahr.
Der Zustand des Fahrzeuges sagt nichts aus.
Richtig ist es, dass bei nachgewiesen nie zugelassenen und bereits betriebenen Fahrzeugen oftmals die Ausnahmegenehmigung verweigert wird. Beispiele sind zB auf Flughäfen genutzte Fahrzeuge. Die werden daher am Beginn ihrer Karriere angemeldet, um sie später verkaufen und zulassen zu können. Es gibt aber andere Wege wie oben beschrieben.
Dann gibt es noch Zulassungsstellen, die bei der Anmeldung von Gebrauchtfahrzeugen ein neues Erstzulassungsdatum eintragen. Das führt dann später zu viel Freude, weil das Fahrzeug die an diesem Tag geltenden Vorschriften gar nicht einhält.
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(26.05.2016, 12:55)9eor9 schrieb: Der TÜVi war meiner Meinung nach keineswegs fahrlässig. Was soll an einem Schwellerloch so schlimm sein, wenn er sieht, dass der Besitzer Techniker ist und schweißen kann.
Ich hab für wesentlich weniger Schaden am Schweller keinen Tüv bekommen,
in einer kompetenten Werkstatt hat man mir dann was von 900 Euro gesagt,
den KVA hat der Meister mir aus Mitgefühl erlassen, weil es sich nicht mehr lohnte.
Es ist nunmal so, dass an tragenden Bauteilen nur ein zertifizierter Fachmann
schweißen darf, sonst passieren nämlich die oben genannten Folgeschäden.
Mit Loch zumachen hat das auch nichts mehr zu tun.
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(26.05.2016, 21:35)supertramp schrieb: Es ist nunmal so, dass an tragenden Bauteilen nur ein zertifizierter Fachmann
schweißen darf, sonst passieren nämlich die oben genannten Folgeschäden. Und WO steht das geschrieben bitte?
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Was für ein Blödsinn. Twingoblech ist Allerweltsware, da darf jeder dran rumbraten. Eingekracht ist es sicher nicht wegen falscher Schweißung, sondern weil nicht alles Notwendige gemacht wurde.
Eine fachliche Schulung braucht man wohl für hochfeste Stähle, die gelötet werden müssen. Und bei Alukarosserien.
Es gibt Herstellerrichtlinien und welche vom TÜV, die man in Grundzügen kennen und beachten sollte.
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Mich würden mal die "Folgeschäden" interesieren....drollig!
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Bei allen Rostlauben, die ich geschweißt hatte, war der TÜV mit der Arbeit zufrieden. Dort interessiert nur, ob alles zu und aus Blech ist.
Meine Spezialität sind Brutalschweißungen, einfach zuschweißen und fertig. Das sieht manchmal aus wie Frankensteins Baby, aber es gab IMMER TÜV. Zeit für Optik bei Rostlauben zu investieren ist nicht mein Ding.
Erst kürzlich meinte ein Prüfer zu mir, aufgrund von Hässlichkeit könne er mir ja die Abnahme nicht verweigern...
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das kann ich wiederum nicht...
bei mir wird immer herausgetrennt, abgesetzt, gelocht, versiegelt etc....selbst an einem IIer golf...
deswegen fange ich solchen kram garnicht mehr an.
gruß, stefan
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(14.05.2016, 13:51)Sid Ahmed Quid Taya schrieb: Das war dem TÜV Mann aber nicht so klar und so ist der Wagen auf der Hebebühne eingebrochen. Das war nach dem Reparaturversuch. Mehr schreib ich dazu nicht mehr hier.
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(26.05.2016, 21:43)onkel-howdy schrieb: (26.05.2016, 21:35)supertramp schrieb: Es ist nunmal so, dass an tragenden Bauteilen nur ein zertifizierter Fachmann
schweißen darf, sonst passieren nämlich die oben genannten Folgeschäden. Und WO steht das geschrieben bitte?
Kann ich darauf vielleicht bitte ne Antwort bekommen? DANKE!
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Das steht wohl im gleichen Buch, in dem auch angeordnet wird, daß man Sicherheitsgurtlöcher zuschweißen muß wenn man auf LKW umrüstet ....
Das sind halt so die teilweise sehr privaten "Vorschriften" der TÜVler ....
tschüss,
Harald_K
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Das eine kannst du sehr einfach nachweisen, das andere eher schlecht
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(27.05.2016, 08:58)supertramp schrieb: (14.05.2016, 13:51)Sid Ahmed Quid Taya schrieb: Das war dem TÜV Mann aber nicht so klar und so ist der Wagen auf der Hebebühne eingebrochen. Das war nach dem Reparaturversuch. Mehr schreib ich dazu nicht mehr hier.
Nach welchem Reparaturversuch? Es gab keine Reparatur bisher.
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Wie Schweißreparaturen an PKW nach Meinung der Fachleute vonstattengehen sollen, steht in den Richtlinien des DVS Deutscher Verband für Schweißtechnik in den DVS-Merkblättern 2501-2505, 2514, zusammengefasst in der Richtlinie "Instandsetzungsschweißen an Personenkraftwagen".
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