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In dem von FK mitgelieferten Gutachten steht leider drin, das das Gutachten nur mit der Serienbereifung zur Eintragung nach §19 erlaubt ist. Alle anderen Reifenkombinationen müssen nach §21 als Einzelabnahme gemacht werden.
Black is beautiful
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Habe ja gesagt, es kommt immer auf das Gutachten drauf an.
Weil ich musste bei meinem neuem Fahrwerk nur eine Eintragung nach §19 machen. Trotz meinen 195/40R16 weil diese ja schon eingetragen waren. Kommt immer drauf an was in Rad/Reifen Gutachten und Fahrwerk Gutachten steht.