07.01.2011, 19:09
Natürlich kann mann das! musst du nur vorher Bescheid sagen!.. Wenn du das Fahrwerk so eingebaut hast wie es in dem Teilegutachten steht, dürfte es keine Probleme geben ( Denk auch daran ein Achsvermessung durchzuführen ) Manche Prüfer wollen das sehen.
Gruß
Marcelo
Gruß
Marcelo