07.01.2011, 19:09 
	
	
	
		Natürlich kann mann das!  musst du nur vorher Bescheid sagen!.. Wenn du das Fahrwerk so eingebaut hast wie es in dem Teilegutachten steht, dürfte es keine Probleme  geben ( Denk auch daran ein Achsvermessung durchzuführen ) Manche Prüfer wollen das sehen.
 musst du nur vorher Bescheid sagen!.. Wenn du das Fahrwerk so eingebaut hast wie es in dem Teilegutachten steht, dürfte es keine Probleme  geben ( Denk auch daran ein Achsvermessung durchzuführen ) Manche Prüfer wollen das sehen.
Gruß
Marcelo
	
	
	
	
 musst du nur vorher Bescheid sagen!.. Wenn du das Fahrwerk so eingebaut hast wie es in dem Teilegutachten steht, dürfte es keine Probleme  geben ( Denk auch daran ein Achsvermessung durchzuführen ) Manche Prüfer wollen das sehen.
 musst du nur vorher Bescheid sagen!.. Wenn du das Fahrwerk so eingebaut hast wie es in dem Teilegutachten steht, dürfte es keine Probleme  geben ( Denk auch daran ein Achsvermessung durchzuführen ) Manche Prüfer wollen das sehen.Gruß
Marcelo

 
 


 


 Man Ärgert sich nur darüber.
 Man Ärgert sich nur darüber. 
	
 Danach dann zum Tüv
 Danach dann zum Tüv
	
