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Hallo,
da lagen hier mal wieder alle richtig. Denn einen D7F mit Steuerkette gibt es nicht. Was möchte der Renaulthändler alles machen und vorallem, was ist genau kaputt?
Gruß Andre
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Ja, Zylinderkopf wurde dann getauscht, incl. den Ventilen. Die Kolben mussten dann auch neu. Ist ein bisschen Arbeit und kostet über eine Firma eine Menge Geld! Tut mir wirklich Leid für euch. Bin mal über den Gesamtpreis der Reparatur gespannt.
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Hallo,
da wurden ganz sicher keine Kolben getauscht, wen die Ventile den Kopf treffen enstehen nur leichte Druckstellen am Kolben, man verwendet diese weiter.
Neue zu verbauen geht auch nicht so einfach bzw. da muss ja der Rumpf gehohnt werden sonst läuft er schlecht oder garnicht.
Schade find ich das gleich ein neuer Zylinderkopf verbaut wurde, es hätten sicher die Ventile gereicht, könnte aber sein das Renault
die Vorgabe hat immer den kompletten Kopf zu tauschen!?
Wen der Mechaniker schlecht gemachte Reperaturen am Motor gefunden hat, wäre es vielleicht intressant nochmal mit dem Verkäufer des Twingos zu sprechen, kommt halt drauf an was da gefunden wurde.
Grüße Franz
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Hallo Doris,
ich nochmal.
Ich kann deine Reaktion und Handeln gut verstehen, denn auch und gerade die Ressource "Nerven" ist eine knappe, ganz besonders unter deinen derzeitigen Umständen.
Das was jetzt kommt ist keine Rechtsberatung, die kann ich gar nicht leisten.
Ich weiß nicht, in wie weit das österreichische Recht vom deutschen abweicht.
Bei uns hättest du in so einem Fall das Recht auf Wandlung, Nachbesserung oder Minderung.
Eins und zwei fällt weg, da du ja bereits gehandelt hast.
Dein Handeln erwuchs aber unter dem Zwang, schnell wieder mobil zu werden, das kann man dir nicht vorwerfen.
Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, kannst du folgendes versuchen:
Du suchst dir einen Anwalt, der auf Erfolgshonorabasis arbeitet.
In Deutschland ist das meines Wissens nach mittlerweile erlaubt, war früher nicht so.
Unter der Hand haben das Anwälte hier aber auch schon früher getan.
Der Anwalt macht alles und nimmt dir den Stress ab, du lieferst nur Belege.
Wenn nichts dabei rumkommt, hat es dich auch nichts gekostet.
Wenn doch, um so besser.
Der Anwalt denkt dann auch an so "Kleinigkeiten", alle möglichen Vertragspartner in Regress zu nehmen, obwohl hier dem Anschein nach nur den Händler ein Verschulden trifft.
Das Unterschlagen des Punkts "Steuerriemenwechel fällig" ist schon kriminell genug.
Das war's, wünsche dir für die Zukunft alles gute.
Gruß Ulli
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Was soll dieser Beitrag?
Werbung?
Deine nervige Werbesignatur habe ich direkt mal abgeschaltet.
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sry habe nicht gesehen das hier noch mehr seiten sind war ne antoert für die erste seite