07.01.2011, 19:09 
	
	
	
		Natürlich kann mann das! 
 musst du nur vorher Bescheid sagen!.. Wenn du das Fahrwerk so eingebaut hast wie es in dem Teilegutachten steht, dürfte es keine Probleme  geben ( Denk auch daran ein Achsvermessung durchzuführen ) Manche Prüfer wollen das sehen.
Gruß
Marcelo
	
	
	
	
Gruß
Marcelo



