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		hab da mal eine frage: 
wenn ich mein heck cleane und dann das nummernschild an die stoßstange versetze,  
muss ich da noch was anderes, abgesehen von 30cm höhe und beleuchtung beachten? 
muss ich den "umbau" sogar eintragen bzw. abnehmen lassen,  
oder kann ich einfach ganz normal weiter fahren? 
mfg 
phil
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Hey, 
 
also Du kannst so gesehen ganz normal weiterfahren. Es gibt eben nur die Vorschriften für die korrekte Höhe (nicht zu hoch und nicht zu tief) und es muss natürlich beleuchtet sein. Alles andere ist unwichtig. 
 
Solltest Du eine Sportstoßstange haben, wird diese sowieso ein eigenes Gutachten haben. Aber eine generelle Nummernschildverlegung muss nicht eingetragen werden.
	 
	
	
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
die blaue Sau - mein 1. Twingo    1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein   
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Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo    schwarz, breit, stark / R.I.P.   
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Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo    brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei   
Bärchenmobil - ein Übergangstwingo    vorm Schrott gerettet & 2tes Leben spendiert   
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		Also bei mir wurde es eingetragen... "...Mit tiefergesetztem amtl. Kennz. in geänderter Heckschürze, Höhe d. Unterkante d. Kennz. 315mm". Fahre am besten mal zum TÜV und frage nach-ist ja kein Akt sowas eintragen zu lassen...
	 
	
	
Endlich wieder Twingo fahren!
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		hab meins schon seit ...mhm... 5 oder 6 Jahren. Zig mal beim TÜV gewesen etc - kein Thema. Aber frag ruhig nach, klar. Sicher ist sicher!
	 
	
	
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		Es ist eine Grauzone. Das Kennzeichen muss so angebracht sein, wie es die StVZO vorschreibt. Allerdings wird ja dabei in der Regel die Kennzeichenbeleuchtung geändert. Für diese Leuchten gelten besondere Einbauvorschriften (zB Abstand vom Kennzeichen, ein oder zwei Leuchten bei einzeiligen Kennzeichen usw.), die einzuhalten sind. 
Das steht in der sog. Einbauanleitung zur Leuchte drin. Da steht auch drin, ob die Leuchte eingetragen werden muss. Es kann also der Fall eintreten, dass das Kennzeichen mit geänderter Anbauposition nicht eingetragen werden muss, wohl aber die neuen Leuchten.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Und was wäre, wenn man ein selbstleuchtendes Kennzeichen hat? Also diese, die nachts von allein leuchten?
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		dann  brauch man keine extra leuchten!Wenn es an der heckklappe verbaut ist und von unten angeleuchtet wird brauch man eine leuchte,wenn man sie in die schürze baut und von oben angeleuchtet wird brauch man 2 leuchten. 
unterkannte nummernschild muß 300 zum boden haben. 
eingetragen muß nichts,genauso ist es mit teilen mit e prüfzeichen,aber man kann damit das heftchen schön dick und voll ist alles eintragen lassen,obwohl vieles nicht notwendig ist. 
 
Theoretisch könnt ihr euch das nummernschild auch aufs dach schrauben bis 1,20m.(aber wer macht das schon?)
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Von unten eine, von oben zwei Leuchten stimmt nicht. 
Es hängt von der Bauart der Leuchten und der Einbaugeometrie ab, deshalb: Einbauanleitung lesen oder evtl. ganz genau die Leuchten und die Geometrie von einem anderen Autotyp übernehmen. Es kann auch noch eine Rolle spielen, ob am betreffenden umgebauten Fahrzeug ein einzeiliges Kennzeichen in voller Breite (52cm) montiert ist oder was kürzeres.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		also auf nummer sicher ist es, wenn man es einträgt. 
wir werden hinten (vorne ist ein SLN übrigens nicht erlaubt) jetzt auch ein selbstleuchtendes nummernschild von g-elumic montieren und, da es nach unten versetzt ist, die stoßstange umgebaut wird und sowieso einzelabnahmen anliegen, wieder eintragen lassen. 
dann sollte man keine probleme bekommen. 
 
im winter hatten wir aber auch eine kennzeichenleuchte von hella montiert. eine einzelne von oben, die das kennzeichen, was an die heckstoßstange geschraubt war, eigentlich nur mittig beleuchtet hat. 
im schein stand aber nur "mit hella kennzeichenleuchte", da die nummernschildaussparung vom golf 3 variant, die im sommer dran war, damit ausgestattet war. also eine kleine grauzone, weil keine spezielle nummer mit angegeben war. 
haben allerdings immer darauf geachtet, dass die leuchten eine e-nummer, prüfschlange oder wie auch immer haben. 
hat bei einer polizeikontrolle auch keinen stress gegeben, außer dass sie sich gewundert haben, dass die originale nummernschildleuchte noch da war und nicht leuchtete, da das kennzeichen ja versetzt war...
	 
	
	
 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen, auf Deutsch also zB Leuchten oder auch Kennzeichenleuchten müssen ständig betriebsbereit sein. 
Daher ist es nicht zulässig, wenn die alte Kennzeichenleuchte an ihrem Platz verbleibt und nur abgeklemmt wird. Mindestens zulackieren, besser ausbauen und das Loch verschließen ist angesagt!
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		ja, ich weiß. das leuchtengehäuse diente auch nur dazu, die stoßstange zu schließen, damit sich (war ja nur im winter so gelöst) kein schnee und eis in der stoßstange sammelt. 
an sich hast du recht, aber es ist auch sinnlos, sich das heck anzustrahlen, wenn ja für das nummernschild eine neue leuchte vorhanden ist... 
das sahen die polizisten dann genau so. da muss man schon jemand pingeliges haben, der da meckert und zur not kann ich die lampe auch eben abnehmen und das loch freilegen...
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		//.....aber es ist auch sinnlos, sich das heck anzustrahlen, wenn ja für das nummernschild eine neue leuchte vorhanden ist...// 
 
Mmhh. Das geht auch nicht, denn es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten Einrichtungen angebracht sein.  
Eine schicke Heckbeleuchtungsanlage gehört da leider nicht dazu, und Löcher bemängeln sie wegen Verletzungsgefahr. Es ist ein Graus mit dem TÜV in Deutschland.......
	 
	
	
	
	
 
 
	 
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