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Der Gurt kann bei den meisten Autos eintragungsfrei verbaut werden.Wenn in der ABE darauf hingewiesen wird ( Modellabhängig)
Hast du eine ABG oder ABE dabei bekommen wo ein Twingo drin aufgelistet ist ?
der gelbe Zettel weißt nur daruf hin ,das er in seiner Bauartgenehmigung in Deutschland betrieben werden darf
schau mal hier nach
http://www.schrothshop.de/Tuning/Gurte:::1_9.html
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
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Ja ich hab eine AGB und mein Twingo ist aufgelistet.
Hab ja gefragt weil sich ja die sitzanzahl ändert und der hintere Gurt nicht betriebsbereit ist sprich ich musste ihn demontieren weil ich sonst die rolle nicht anbringen konnte.
Gruß Queke
PS: das ist kein autocontroll also ohne kabel ist wie ein normaler gurtstraffer.
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Also vom Prinzip her ist die ABE ausreichend, solange (wie bei dir der Fall) der Twingo dort aufgelistet ist.
In deinem Fall allerdings liegt das Problem darin, daß der Gurt schlichtweg falsch montiert wurde - die Rolle lässt sich nämlich sehr wohl zusammen mit dem hinteren Gurt befestigen!
Es gibt nämlich extra von Schroth eine Befestigungslasche, die hinter dem orig. Gurt befestigt wird und an dieser die Rolle des Schrothis montiert wird.
Auf diese Art bleiben alle 4 Sitze nutzbar und die ABE gültig. Bei deiner Montage müsstest du nämlich den hinteren Sitzplatz austragen lassen.