und damit ist das Gutachten an sich ja auch hinfällig, weil die 45er Reifen nicht drin stehen. Demnach wird das dann ja auch eine Abnahme, nach § 21, sprich Einzelabnahme und nicht nach § 19.
Das Gutachten ist nicht hinfällig, nur weil eine Reifengrößw nicht mehr hergestellt wird.
Dazu kommt noch, dass laut Gutachten neben den 195/40er Reifen noch 165/60er auf den 6,5x14" Felgen gefahren werden dürfen.
Ich verstehe den Quatsch mit dem 40er Queerschnitt eh nicht , vom Abrollumfang im Vergleich zu den 155 65 14 Serie , gehören da min. 195 45 14 oder sogar 195 50 14 drauf .
Bei mir sind zb. 185 55 14 zusätzlich eingetragen .