07.10.2009, 12:27
Ich finde die Aussagen zur Eintragung absolut unglaubwürdig, das würde ich gerne mal schriftlich sehen.
Alleine schon die Nachrüstleuchtmittel haben keine E-Zulassung, nur das Vorschaltgerät.
Bei der Lichtfarbe der Leuchtmittel gib es gar keine Wahl, zumindest bei denen mit Zulassung.
Die ist immer 4200 Kelvin, alles andere ist unzulässig.
Alleine schon die Nachrüstleuchtmittel haben keine E-Zulassung, nur das Vorschaltgerät.
Bei der Lichtfarbe der Leuchtmittel gib es gar keine Wahl, zumindest bei denen mit Zulassung.
Die ist immer 4200 Kelvin, alles andere ist unzulässig.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen