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BI XENON - tacdeeps - 11.10.2008

Mein Twingo Mit bi xenon

[Bild: twingo-09280094821-NA.jpg]


RE: BI XENON - Zymchen - 11.10.2008

interessant...

Was noch interessiert wäre, wäre die ganze technische Umsetzung inkl. Tüv etc.


RE: BI XENON - dice7 - 12.10.2008

der bringt definitiv licht ins dunkle Very Happy bin mal gespannt wie schnell dich die herren in grün bzw. blau damit anhalten. tüv würde mich auch interessieren Wink


RE: BI XENON - NiceGuy - 16.10.2008

So reine Vermutung.
Ich denke es ist so en Standard HID Set aus eBay die eh sowas von illegal sind und die du NIE im Leben durch den deutschen TÜV bekommst!

Allein die Scheinwerfer dürften ja denke ich noch die Originalen sein und die sind nicht auf Xenonbrenner ausgelegt!
Selbst wenn, dann hält dich die Rennleitung an und schickt dich nochmals zum TÜV und dann viel Spass...
Die Dinger sind und werden einfach illegal in Deutschland bleiben, oder kann mir hier jemand einen Fall schildern, der DAS eingetragen bekommen hat?

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege!


RE:  BI XENON - Zymchen - 16.10.2008

NiceGuy schrieb:So reine Vermutung.
Ich denke es ist so en Standard HID Set aus eBay die eh sowas von illegal sind und die du NIE im Leben durch den deutschen TÜV bekommst!

Allein die Scheinwerfer dürften ja denke ich noch die Originalen sein und die sind nicht auf Xenonbrenner ausgelegt!
Selbst wenn, dann hält dich die Rennleitung an und schickt dich nochmals zum TÜV und dann viel Spass...
Die Dinger sind und werden einfach illegal in Deutschland bleiben, oder kann mir hier jemand einen Fall schildern, der DAS eingetragen bekommen hat?

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege!

Ganz so negativ wie du es darlegst sieht es nicht aus mit echtem Xenon-Licht. Theoretisch ist es möglich an jedem Auto Xenon nachzurüsten unter bestimmten Auflagen. Billig wird die ganze Sache nur nie, nur es ist möglich das alles legal über die Bühne zu kriegen.

Les mal in seinem Twingo-Thread nach, er hats auch nicht legal hinbekommen... naja, ich halt davon nicht viel. Lieber gar nicht als irgendwelchen illegalen Sachen machen.


RE: BI XENON - Design - 19.10.2008

Xenon eintragen zu zulassen ist ´eig´ ganz einfach, du btrauchst an deinem Auto eine DYNAMISCHE Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinignungsanlage, und schon hast du eingetragen.

Was mich jetzt wieter interresiren würde wäre wieviel Kelvein hat normales Xenon und/oder Bi-xenon.


RE: BI XENON - Broadcasttechniker - 19.10.2008

Design schrieb:Xenon eintragen zu lassen ist.... ganz einfach, du brauchst an deinem Auto eine DYNAMISCHE Leuchtweitenregelung und eine Scheinwerferreinigungsanlage, und schon hast du's eingetragen.

Was mich jetzt weiter interessieren würde wäre wieviel Kelvin hat normales Xenon und/oder Bi-xenon.
Zulässig ist nur 4200 Kelvin.
Die meisten Tuning Kits haben 6500 oder mehr.

Die Leuchteneinheit muss für den Betrieb mit HID zugelassen sein.
H1-Replacements in einen Angel-Eye einzubauen ist nicht zulässig.


RE: BI XENON - NiceGuy - 19.10.2008

Broadcasttechniker schrieb:Die Leuchteneinheit muss für den Betrieb mit HID zugelassen sein.
H1-Replacements in einen Angel-Eye einzubauen ist nicht zulässig.

Das dürfte so ziemlich dass gewesen sein, was ich damit gemeint habe:
NiceGuy schrieb:Allein die Scheinwerfer dürften ja denke ich noch die Originalen sein und die sind nicht auf Xenonbrenner ausgelegt!

Von den ganzen anderen Bedingungen die Broadcasttechniker erwähnte mal ganz zu schweigen!
Deswegen meinte ich ja auch:
NiceGuy schrieb:oder kann mir hier jemand einen Fall schildern, der DAS eingetragen bekommen hat?



RE: BI XENON - Broadcasttechniker - 20.10.2008

whocares schrieb:
Zitat:Die Leuchteneinheit muss für den Betrieb mit HID zugelassen sein.
H1-Replacements in einen Angel-Eye einzubauen ist nicht zulässig.

was ist hid??

h1 replacement ist doch von unseren H4 zu H1 wechseln??

HID = High Intensity Discharge
Gib das doch mal bei Ebay ein.

Da die einzigen legalen HID hierzulande die D1S, D1R, D2S und D2R sind,
ist jede andere HID mit z.B H1, H7 oder H4 Sockel (das sind dann die Replacements) illegal.


RE: BI XENON - Tobi -TFNRW- - 06.11.2008

tacdeeps: wenn du den Thread schon öffnest solltest du mal ein bischen mehr zu deinem Umbau preisgeben. Welche Brenner wurden installiert? Mach doch mal ein paar Fotos im ausgeschalteten Zustand vom Scheinwerfer von innen und von außen damit man was sehen kann. Bisher sieht dein Foto einfach nur so aus wie die normalen 100 Watt Racing-Birnen die man anstelle der normalen 55Watt-Birnen nehmen kann. Und auf dem Foto blendets ja scheinbar mächtig als wenns schlecht oder falsch eingestellt wäre... Sehr interessantes Thema bitte hier mal vom Themenersteller um mehr Informationen!!! Smile


RE: BI XENON - 666records - 11.11.2008

naja mit illegalen sachen hat es tacedeeps irgendwie...er meint ja auch eine NOS anlage in seinem auto verbauen zu können...also ich wollt mich damit nicht erwischen lassen


RE: BI XENON - newterror - 07.10.2009

Der Thread ist zwar schon älter, aber ich denke vielleicht schauen noch einige nach Xenon..

Also mein Dekra-Prüfer hat mir gesagt, ist dein Fahrzeug bis Baujahr 1999, kannst du Xenon einbauen ohne Auflagen wie Automatische Leuchtweitenreguierung oder Scheinwerferreinigungsanlage, da diese Baujahre nicht dafür vorgesehen waren.

Deswegen habe ich Xenon in meinem Twingo, aber kein Bi-Xenon.. Und mein Cousin war bei der Dekra, und genau das selbe.

Bis 1999 alles ok, sonst Auflagen und Eintragung..


RE: BI XENON - HardyRT - 07.10.2009

Moin newterror
Da du wohl die selben Angel Eyes Scheinwerfer hast, würde mich folgendes Interesieren.
- Von welchem Anbieter hast du den Xenon Bausatz?
- Wieviel Kelvin hast du genommen?
- Du wohnst in Witten (NRW), also mußt du doch die Xenon Scheinwerfer beim TÜV eintragen lassen - oder?
- Und das alles ohne Auflagen? Keine Scheinwerfer Reinigung?

Gruß


RE: BI XENON - Broadcasttechniker - 07.10.2009

Ich finde die Aussagen zur Eintragung absolut unglaubwürdig, das würde ich gerne mal schriftlich sehen.
Alleine schon die Nachrüstleuchtmittel haben keine E-Zulassung, nur das Vorschaltgerät.
Bei der Lichtfarbe der Leuchtmittel gib es gar keine Wahl, zumindest bei denen mit Zulassung.
Die ist immer 4200 Kelvin, alles andere ist unzulässig.


RE: BI XENON - Chris - TFNRW - 07.10.2009

Ja, ich halte die Aussage auch für mutig und - wenn nicht schriftlich - unbrauchbar. Allerdings sieht man ein Auto mit so einem Xenonkit an jeder Straßenecke. Die Geschichte mit der ALWR und der SRA bei gewissen Baujahren mag ja noch sein, aber ich denke nicht, dass der Dekra-Mensch wusste, was da für ein Xenon nachgerüstet wurde. Diese Xenonkits dürfen ja auch nicht in Halogenscheinwerfern betrieben werden usw. Also demnach halte ich die Aussage auch - im Bedarfsfall - für unbrauchbar.