18.02.2019, 13:08
Zitat:Der Ölverlust war von Anfang an
oha, das lässt Böses vermuten.
Selbst wenn Du beim Kauf eine Gewährleistung ausgeschlossen hast, kannst Du Dir den Verkäufer packen.
Schwierigkeit: Du musst nachweisen, dass er von dem doch nicht unerheblichen Ölverlust Kenntnis hatte.
Das nennt man dann arglistiges Verschweigen.
Ansonsten, mach was Ulli sagt, Fotos, viele Fotos und dann frag' die Figuren, ob ihre Mutter, ihre Partner, ihre Kinder oder wem auch immer sie in die Augen schauen müssen, eigentlich weiß/ wissen wie sie ihr Geld "verdienen"
laß' 'mal wissen was Du tun willst.