17.02.2016, 23:24
Zur Neuwagengarantie aus den Allgemeinen Garantierichtlinien:
Theoretisch, hätten die ersten "Garantiefälle" von dir auch Renault nicht zahlen müssen, da hat deine Werkstatt eigentlich Falsch gehandelt. Das ist aber jetzt Nebensache.
Ob du von der ersten Werkstatt Geld bekommst ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich sicher, da du ja auf Nachbesserung hättest verlangen können.
Desweiteren ist ja auch ein kleines Problem, wer weis ob die 2te Werkstatt wo die Wasserpumpe erneuert wurde, nicht auch ein Fehler gemacht hat beim entlüften?
Ich tippe darauf, das dies wirklich eine sehr lange "Aktion" wird und wen du nicht wirklich Glück hast, auch nichts bezahlt bekommst.
Wandeln geht nach meiner Meinung nicht, da ja durch dein nicht einhalten deiner Wartungsintervalle die Neuwagengarantie ungültig geworden ist.
Zu deinem:
Habe ich folgendes Gefunden:
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-...91355.html
Zitat:Allgemeine Voraussetzungen für die RENAULT Neuwagengarantie, Lackgarantie und Garantie gegen
Korrosion
Eine Leistungspflicht eines RENAULT Partners besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen sämtlich erfüllt
sind:
Im „Fahrzeugspezifischen Datenblatt für Garantie und Service“ ist das Datum der Fahrzeugübergabe an den
Erstkäufer oder das Datum der Erstzulassung, je nachdem welcher Tag früher liegt, vermerkt.
Die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsintervalle wurden eingehalten; das
Fahrzeug wurde nach den Herstellervorgaben gewartet und repariert.
Eine lückenlos ausgefüllte Bedienungsanleitung (Kontrollnachweise, Kontrolle aus Korrosion) muss vom
Fahrzeugbesitzer vorgelegt werden.
Auftretende Mängel werden, sobald diese sich zeigen, unverzüglich schriftlich einem RENAULT Partner
mitgeteilt oder werden durch einen RENAULT Partner festgestellt.
Einem RENAULT Partner wird Gelegenheit gegeben, mitgeteilte oder festgestellte Mängel unverzüglich zu
beseitigen.
Theoretisch, hätten die ersten "Garantiefälle" von dir auch Renault nicht zahlen müssen, da hat deine Werkstatt eigentlich Falsch gehandelt. Das ist aber jetzt Nebensache.
Ob du von der ersten Werkstatt Geld bekommst ist meiner Meinung nach auch nicht wirklich sicher, da du ja auf Nachbesserung hättest verlangen können.
Desweiteren ist ja auch ein kleines Problem, wer weis ob die 2te Werkstatt wo die Wasserpumpe erneuert wurde, nicht auch ein Fehler gemacht hat beim entlüften?
Ich tippe darauf, das dies wirklich eine sehr lange "Aktion" wird und wen du nicht wirklich Glück hast, auch nichts bezahlt bekommst.
Wandeln geht nach meiner Meinung nicht, da ja durch dein nicht einhalten deiner Wartungsintervalle die Neuwagengarantie ungültig geworden ist.
Zu deinem:
Nullsiebenelf schrieb:..... viele Hersteller in den ersten 2 Jahren eine Garantie unabhängig von fristgerechten Inspektionen geben. Auf einen solchen werde ich nun umsteigen.
Habe ich folgendes Gefunden:
http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-...91355.html