02.07.2013, 08:20
(01.07.2013, 21:44)Hausen schrieb: Der TÜV SÜD sagt 8 cm wobei das ein Witz ist weil der TÜV nichts einträgt was tiefer wie 8 cm ist. Warum ist das ein Witz ??
Laut Gesetz darf die Deutsche Strasse keine hindernisse haben die tiefer oder höher wie 2 cm sind.
Laut Gesetz kann man einem Stein oder einem Ast oder einem Kadaver schwerlich verbieten, auf der Straße zu liegen.
(01.07.2013, 21:44)Hausen schrieb: Es gibt aber eine Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen die sogar 4 cm Bodenfreiheit erlauben, ganz Legal von der Zulassung. Aber auch da die Erteilung der Genehmigung liegt dann im Ermessen der Genehmigungsbehörde.
Ausnahmegenehmigungen werden nicht willkürlich erteilt, dafür braucht es technische Notwendigkeiten und die Befürwortung eines TÜV-Ingenieurs. Keinesfalls bekommst du so etwas, weil du deine Karre mit 4cm cooler findest. Außerdem muss eine Ausnahmegenehmigung nach EU-Recht zulässig sein und das sind nicht alle.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit