13.05.2011, 11:40
(12.05.2011, 19:31)Zymchen schrieb: In der StVZO gibt es keinen Paragraphen, der die Bodenfreiheit regelt.
Mag sein....doch schreibt der gesetzgeber vor das du mind. ein hinderniss von 11 cm höhe überfahren können musst, ohne das das auto aufsetzt!
Denke das es hier bei KOS schürze knapp wird, und der TÜV deswegen den stress macht.
Das Limit ist da, wo Grenzen gesetzt werden!