27.10.2017, 22:09
Grundsätzlich hat Theloo schon recht. Mit Hand und Fuß gibt´s nur beim TÜV, aber eben mit entsprechenden kosten.
Deshalb werden beanstandete Fahrzeuge auch beim TÜV vorgeführt und nicht die Polizeiliche Messung als Beweis
heran gezogen.
In Sachen Polizei gibt es ja evtl einen der einen kennt der einen kennt... Weißt schon was ich meine.
Evtl zeigt man sich auch kooperativ, wenn du denen eben erzählst, das du die Anlage gekauft hast, dir die
Lautstärke spanisch vorkommt und du als anständiger Bürger keinen ärger haben willst.
Es muss ja nicht auf´s Komma genau sein, aber du hast ein grobes "passt", oder eben "zu laut".
Wenn dein anliegen von herein abgelehnt wird, kannst ja immer noch zu TÜV.
Deshalb werden beanstandete Fahrzeuge auch beim TÜV vorgeführt und nicht die Polizeiliche Messung als Beweis
heran gezogen.
In Sachen Polizei gibt es ja evtl einen der einen kennt der einen kennt... Weißt schon was ich meine.

Evtl zeigt man sich auch kooperativ, wenn du denen eben erzählst, das du die Anlage gekauft hast, dir die
Lautstärke spanisch vorkommt und du als anständiger Bürger keinen ärger haben willst.
Es muss ja nicht auf´s Komma genau sein, aber du hast ein grobes "passt", oder eben "zu laut".
Wenn dein anliegen von herein abgelehnt wird, kannst ja immer noch zu TÜV.
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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