10.04.2014, 09:49
Es könnte auch sein, das die Felgen nur im KFZ Brief stehen (das machten die gleich beim Tüv), und die
Eintragung in den Schein macht die Zulassungsstelle. (Also ein neuer Schein)
Wenn ja, sollte im Brief was stehen von: "Auch genehmigt: Alufelge Nr:XXXXX mit Reifen 1XX/XX-XX)
Wenn im Brief auch nix steht und du sonst keinerlei Unterlagen hast, würde ich mich so lieber nicht
erwischen lassen.
Heute, mit der Zulassungsbestätigung Teil 1+2, ist das eh alles anders.
Eintragung in den Schein macht die Zulassungsstelle. (Also ein neuer Schein)
Wenn ja, sollte im Brief was stehen von: "Auch genehmigt: Alufelge Nr:XXXXX mit Reifen 1XX/XX-XX)
Wenn im Brief auch nix steht und du sonst keinerlei Unterlagen hast, würde ich mich so lieber nicht
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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