(04.07.2013, 09:35)Hausen schrieb: Ab wann ist ein PKW in einer Einzelbetriebserlaubnis zu werten bzw Ausnahmegenehmigung zu bekommen.
- umfangreiche bauliche Veränderungen von Fahrzeugen nach individuellen Vorstellung,
Genau da nicht, denn fast immer wird man dir den Umbau nur abnehmen, wenn das Fahrzeug den Zulassungsvorschriften genau entspricht. Spielräume für Ausnahmegenehmigungen gibt es nur sehr sehr wenige. Die sind übrigens größtenteils in einem Bespielkatalog als Orientierung für den Sachverständigen beschrieben. Ich habe das mehrfach durchgekaut und etwa 50 Ausnahmegenehmigungen erhalten.
Glaubst du allen Ernstes du bohrst zB ein Loch in deinen Auspuff und dann geben sie dir eine AG von den Geräuschvorschriften???
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