02.07.2013, 08:53
(02.07.2013, 08:36)Hausen schrieb: Die Ausnahmegenehmigungen erteilt nicht der TÜV
Das habe ich nicht geschrieben,
sondern ich habe geschrieben, dass es der Befürwortung eines TÜV-Ingenieurs und technischer Notwendigkeit bedarf. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Außerdem hängt die Zuständigkeit von der Art der Ausnahme ab. Oft ist es so, dass die Zulassungsstelle die Ausnahme erteilt. Sind aber andere technisch anspruchsvollere Ausnahmen nötig (zB. Abgas, Geräusch usw.), dann erteilen die obersten Landesbehörden oder die Regierungspräsidien diese Ausnahmegenehmigungen - oder eben nicht.
Wenn du hier schreibst, dass "man" 4cm Bodenfreiheit mit Ausnahmegenehmigung fahren dürfte, wäre die Beschreibung des konkreten Beispieles sehr nützlich. Generell gilt das nämlich keinesfalls.