25.03.2012, 11:44
Du auch?
Geht mir um die Tachoangleichung, ich versuche die damit zu umgehen.
Und die Vorschriften, die im Gutachten der 195/40 beschrieben sind, gelten die dann auch für ein Serienfahrzeug (keine Tieferlegung, Serienfahrwerk, keine Spurverbreiterung etc.)?
Nach meiner Logik schaut der Tüv bei sowas auf ausreichende Traglast, dass die Felgen nicht zu weit aus dem Radhaus schauen und auf Freigängigkeit (beim Einfedern, auf evtl. Schleifgefahren achten).
Das alles erfüllt der Twingo ohne Probleme.
Ich soll dann aber laut Gutachten ein Stück der Heckstoßstange absägen, er ist und wird nicht tiefergelegt.
Geht mir um die Tachoangleichung, ich versuche die damit zu umgehen.
Und die Vorschriften, die im Gutachten der 195/40 beschrieben sind, gelten die dann auch für ein Serienfahrzeug (keine Tieferlegung, Serienfahrwerk, keine Spurverbreiterung etc.)?
Nach meiner Logik schaut der Tüv bei sowas auf ausreichende Traglast, dass die Felgen nicht zu weit aus dem Radhaus schauen und auf Freigängigkeit (beim Einfedern, auf evtl. Schleifgefahren achten).
Das alles erfüllt der Twingo ohne Probleme.
Ich soll dann aber laut Gutachten ein Stück der Heckstoßstange absägen, er ist und wird nicht tiefergelegt.