07.01.2012, 22:28
(07.01.2012, 19:26)Giftzwerg schrieb: Wie das denn sind sie original ja auch net
da würde ich aber mal nachmessen! Immerhin steht es so in der StVZO, also dürfte kein Auto bzw. keine Rückleuchte eine Zulassung haben, bei der die NSL und die Bremslichter näher als 10 cm aneinander sind!
Zitat StVZO!
§53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53d.php
Wird bei nem Twingo oder Passat nicht anders sein

Wollte ja nur helfen!