13.05.2011, 15:45
Du hast echt Unglück... Scheinwerfer sitzen zu tief?
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) u. (2)
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Mit Zitat antworten
Was mich wundert, da manche Serienautos diesen Wert schon unterschreiten... hatte nie diese Probleme die du hast. Ich würde zu anderen Tüvern fahren, auch wenns bissl weiterer Weg ist.
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) u. (2)
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
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Was mich wundert, da manche Serienautos diesen Wert schon unterschreiten... hatte nie diese Probleme die du hast. Ich würde zu anderen Tüvern fahren, auch wenns bissl weiterer Weg ist.