17.11.2010, 17:50
hi
wicki
die abe der federn gilt nur bei originalbereifung.
und die abe der felgen gilt in der regel nur mit original fahrwerk.
also muste die tieferlegung zusammen mit den felgen eingetragen werden.
für die felgen gibt es aber teilweise ausnahmen da steht dann in der abe irgendwas so wie:
"das fahrwerk muss original mit ausnahme von sonderfahwerksfedern".
in diesen fall musstest du nur die federn eintragen lassen.
aber im zweifel einfach mal beim tüv anrufen und nachfragen die sollten es ja wissen.
gruss
steve
wicki
die abe der federn gilt nur bei originalbereifung.
und die abe der felgen gilt in der regel nur mit original fahrwerk.
also muste die tieferlegung zusammen mit den felgen eingetragen werden.
für die felgen gibt es aber teilweise ausnahmen da steht dann in der abe irgendwas so wie:
"das fahrwerk muss original mit ausnahme von sonderfahwerksfedern".
in diesen fall musstest du nur die federn eintragen lassen.
aber im zweifel einfach mal beim tüv anrufen und nachfragen die sollten es ja wissen.

gruss
steve