05.11.2009, 17:40
(05.11.2009, 16:24)Pink-Panther schrieb: ja schön und gut ...
aber unten drunter steht das !!
"Bei Fahrzeugen die nach Juli 2000 erstzugelassen sind ist das Xenon Kit nur in Verbindung mit einer Automatischen Hoehenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage erlaubt. Ansonsten keine Zulassung innerhalb der STVO."
Falsch interpretiert....
Für Fahrzeuge nach Baujahr 2000 ist Automatischen Hoehenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage pflicht, ohne Automatischen Hoehenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage keine STVO...
So ist das gemeint.. ich hoffe das was ich geschrieben habe, ist verständlicher.
Guckst du auf unsere Homepage... www.unitedcars-nrw.de