03.11.2009, 21:12
Sehe ich leider auch so.
Die Vorschaltgeräte sind mittlerweile E-zugelassen.
Ein Leuchtmittel mit H1 oder H4 Fassung wird wohl keine Zulassung bekommen, ebenso wird die hohe Farbtemperatur ein no-no sein, obwohl ich mich schon über die Philips Leuchtmittel mit 6000 Kelvin und E-Zulassung wundere.
Der Satz: "Xenonlampen dürfen nur in die dafür zugelassenen Scheinwerfer eingebaut werden." Sagt ja nun ganz klar, dass die dort angebotenen Produkte nirgendwo eingebaut werden dürfen, jedenfalls nicht in Fahrzeuge mit Strassenzulassung.
Interessant und auch neu für mich ist aber die Aussage des KBA, dass für (zugelassene) Gasentladungsscheinwerfer vor Juli 2000 keine dynamische Leuchtweitenregulierung und keine Scheinwerferreinigungsanlage benötigt wird.
Die Vorschaltgeräte sind mittlerweile E-zugelassen.
Ein Leuchtmittel mit H1 oder H4 Fassung wird wohl keine Zulassung bekommen, ebenso wird die hohe Farbtemperatur ein no-no sein, obwohl ich mich schon über die Philips Leuchtmittel mit 6000 Kelvin und E-Zulassung wundere.
Der Satz: "Xenonlampen dürfen nur in die dafür zugelassenen Scheinwerfer eingebaut werden." Sagt ja nun ganz klar, dass die dort angebotenen Produkte nirgendwo eingebaut werden dürfen, jedenfalls nicht in Fahrzeuge mit Strassenzulassung.
Interessant und auch neu für mich ist aber die Aussage des KBA, dass für (zugelassene) Gasentladungsscheinwerfer vor Juli 2000 keine dynamische Leuchtweitenregulierung und keine Scheinwerferreinigungsanlage benötigt wird.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen