03.11.2009, 09:30
So, ich war gestern nochmal bei der Dekra. Erstmal Lichttest mit Xenon. Und alles ok.
Dann nachgefragt wegen Bedingungen für Xenon-Nachrüstung.
1. Automatische Leuchtweitenregulierung erst ab 1.7.2000
2. Scheibenreinigungsanlage ab 1.7.2000
3. Keine Eintragung notwendig
Klartext: Alle Fahrzeuge unter Baujahr 2000 brauchen keine Nachrüstung von ALWR oder SRA.
Ich habe auch Unterlagen, die der nette Mensch von der Dekra sich angeschaut hat, und er sagte, dass ich diese Papiere der Rennleitung nur zeigen muss, und alles ist okay.
Es gibt keine Speziellen "Xenon-Scheinwerfer"... Halogen-Scheinwerfer sind genauso Xenon-kompatibel.
Ich kopiere diese Unterlagen mal, und dann kann jeder der sich Xenon einbauen möchte, bei mir per PN melden mit Emailadresse, dann schicke ich sie demjenigen per Mail.
Wenn das jemanden immer noch nicht reicht, dann muss derjenige halt ohne fahren. Aber zu Bi-Xenon. Die sind verboten. Denn das Fernlicht darf nicht Xenon sein.
Dann nachgefragt wegen Bedingungen für Xenon-Nachrüstung.
1. Automatische Leuchtweitenregulierung erst ab 1.7.2000
2. Scheibenreinigungsanlage ab 1.7.2000
3. Keine Eintragung notwendig
Klartext: Alle Fahrzeuge unter Baujahr 2000 brauchen keine Nachrüstung von ALWR oder SRA.
Ich habe auch Unterlagen, die der nette Mensch von der Dekra sich angeschaut hat, und er sagte, dass ich diese Papiere der Rennleitung nur zeigen muss, und alles ist okay.
Es gibt keine Speziellen "Xenon-Scheinwerfer"... Halogen-Scheinwerfer sind genauso Xenon-kompatibel.
Ich kopiere diese Unterlagen mal, und dann kann jeder der sich Xenon einbauen möchte, bei mir per PN melden mit Emailadresse, dann schicke ich sie demjenigen per Mail.
Wenn das jemanden immer noch nicht reicht, dann muss derjenige halt ohne fahren. Aber zu Bi-Xenon. Die sind verboten. Denn das Fernlicht darf nicht Xenon sein.
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