19.04.2008, 11:02
Ich hab da auch mal was gefunden:
Der Gesetzgeber genehmigt bis zu 6 Standlichtquellen an der Frontpartie eines PKW.
BSP: Pro Scheinwerfer jeweils 2 Standlichter, zusätzlich 2 Standlichtquellen betrieben durch LED Stripes, ergibt insgesamt 4 Quellen an der Front Ihres Fahrzeugs.
Der Gesetzgeber genehmigt bis zu 6 Standlichtquellen an der Frontpartie eines PKW.
BSP: Pro Scheinwerfer jeweils 2 Standlichter, zusätzlich 2 Standlichtquellen betrieben durch LED Stripes, ergibt insgesamt 4 Quellen an der Front Ihres Fahrzeugs.