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		Servus,
mich würde interessieren wenn ich einen Clubsportbügel einbaue und aber die Originalen Gurte drinn lasse, ob ich dann mein Auto auf 2 Sitzer umschreiben lassen muss??
Zur Erklärung zum Einbau von einem Clubsportbügel:
Es werden die serien Befestigungspunkte im Auto verwendet es muss nichts Gebohrt oder Geschweisst werden. Der Bügel ist auch wieder Rückstandslos entfernbar.
Der Hauptbügel wird an den hinteren Befestigungen von den Laufschienen befestigt oder an der Schiene wo der vordere Gurt entlang führt. Die hinteren Streben plus Kreuz werden an der Iso-Fix Streben Befestigung verschraubt oder an den Punkten wo die Rücksitzbank festgeschraubt ist. 
Hoffe mir kann da einer von euch helfen.
Gruß
Twingo Tuner 90
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ist der Bügel eintragungspflichtig? Wenn ja und er wird nicht wahlweise eingetragen (unwahrscheinlich) dann wohl ja. Anderenfalls nein.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Es ist ein Herstellermaterialgutachten dabei.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das ist wohl echt vom jeweiligen Prüfer abhängig. Wenn er drin ist, können die hinteren Sitzplätze nicht mehr genutzt werden, logisch. Mal eben so ist er natürlich auch nicht heraus nehmbar. Kann also gut sein, dass er ihn einträgt und die 2 Sitzplätze streicht.
Wenn Du ihm glaubhaft machen kannst, dass du ihn schnell ausbauen kannst und die hinteren beiden Plätze bei Bedarf nutzen möchtest, dann kann man versuchen die Plätze zu erhalten, bei einem wohlgesonnenem Prüfer.
	
	
	
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
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		Eigentlich egal wie viele Sitzplätze Eingetragen sind, Nutzbar wäre sie so, oder so nicht mehr.
Sogar wenn der Prüfer Vergessen sollte die Plätze zu streichen, heißt das noch lange nicht,
das du die dann auch nutzen darfst. (Eigenverantwortung) 
Sollte bei einem Crash jemand "in dem" Bügel sitzen, hast du eh ein großes Problem.
Ich gehe mal davon aus, das du eh keinen mehr mitnehmen willst, da ich nicht glaube das man
das Teil innerhalb von 2 Minuten ausbauen kann.
	
	
	
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Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig. 
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		so ist es, weil die versicherung ebenfalls ein wort mit reden will.....
(was anderes, dein avatar ist doch ein clio 3 ???)
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich habe hinten sowieso keine Rückbank mehr drinne weil die OMP Gurte an den Gurtaufnahmen hinten und an den Punkten befestigt sind wo die Gurtschlösser normaler weise sitzen. Und mittlerweile wurde da auch ein Teppich rein gelegt damit es schöner und aufgeräumter aussieht.
twingo46: Ja das ist ein Clio 3 RS Ph. 2 Gordini Series warum fragst du??
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		weil es in der farbe hierzulande nicht viele gibt.............
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		twingo46
Ich weiss hab ich auch schon auf Treffen gemerkt. Da standen selbst Leute die bei Renault Arbeiten davor und wussten gar nicht das es vom Gordini auch einen RS gab.
Clio GT Gordinis sieht man öfter aber Gordini RS ist schon selten hier in Deutschland.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Mein Kenntnissstand ist das die Rückbank ausgetragen werden muss sobald sie ausgebaut wird (damals eine Disskusion am Ring mit 2 Beamten gehabt und daraufhin beim Tüv nachgefragt) Sprich wenn Die Rückbank draußen ist muss der Wagen auf 2 Sitzer umgeschrieben werden, egal ob da noch ein Bügel kein kommt oder nicht. Ob das nun wirklich nur so geht oder nicht kann ich nicht sagen ich beziehe mich hier nur auf die Aussage meines Tüv Prüfers der immer sehr kompetent und bemüht war.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Theloo,
also mein TÜV´er hat es nicht interessiert ob die Rückbank drinnen ist oder nicht. Das letzte mal wo er das Auto gesehen hat hat auch schon die Rückbank gefehlt und er hat nichts gesagt das ich die austragen muss. Er meinte auch noch so lange die hinteren Sicherheitsgurte drinnen bleiben muss man sie nicht austragen lassen.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		So schauts aus. Bei Fzg. mit werkzeuglos ausbaubaren Einzelsitzen hinten (bspw. Scenic, Espace, ...) steht auch nichts von wahlweise in den Papieten.
Wenn ich bei meinem 1er Twingo die Bank zur Laderaumerweiterung vorrübergehend rausschmeisse muss auch nix ausgetragen werden. 
Bei Einbau des Bügels und entfernen der hinteren Gurte müssen die hinteren Plätze definitiv ausgetragen werden. 
Bei Verbleib der Gurte allerdings nicht, in dem Fall kann der Bügel auch als Transportgut durchgehen (allerdings Prüfer abhängig).
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Wieso wird so ein Bügel dann als Transportgut angesehen? 
Kannst du mich da vielleicht aufklären?