18.05.2016, 16:32
Guten Abend Twingo-Freunde!
Ich habe kürzlich den originalen kleinen Heckspoiler vom GT erstanden und wollte ihn ganz gerne auf meinen "Normalo Twingo" Night & Day montieren (lassen).
Selber montieren ist so eine Sache ... selber bohre ich nur ungern Löcher in meine Heckklappe ... Leider fehlt mir auch das passende Montagezubehör - aber das dürfte das kleinste Problem sein.
Nur leider findet sich auch keine freie Werkstatt die das freiwillig macht, halt wegen Garantie, Haftung etc. - verständlich. Nun war ich heute extra beim Freundlichen, welcher für die Montage um die 120 Euro sehen will, was ich für einmal 4x Löcher bohren und verschrauben schon Mal einen Wucher finde.
Dazu meinte sogar der dortige Meister ganz klar, dass ich den Spoiler noch zusätzlich für um die 120 Euro beim TÜV eintragen lassen müsste, weil das Teil halt ab Werk nicht installiert war und zur eine Veränderung des Fahrzeugs führe?! Warum sollte ich für ein Originalteil ein Gutachten erstellen lassen, zumal es ja für den Twingo angedacht ist und als extra Austattung zu haben war? Ist der Spoiler nicht Bestandteil der Gesamtzulassung?!
Habe mich diesbezüglich schon der Suchmaschine bedient, werde aber selber nun nicht so richtig schlau draus. Originales Zubehör für das zugelassene Modell muss nicht eingetragen werden - gilt der Twingo GT zum normalen Twingo (Dynamique) schon als anderes Modell?! Anderswo heisst es, Nachrüsten müsste bei den meisten Originalteilen (wie auch der Spoiler) generell eingetragen werden, was wieder der Aussage des Freundlichen entspräche ... So langsam verliere ich da den Durchblick ...
Gruß
Patrick
Ich habe kürzlich den originalen kleinen Heckspoiler vom GT erstanden und wollte ihn ganz gerne auf meinen "Normalo Twingo" Night & Day montieren (lassen).
Selber montieren ist so eine Sache ... selber bohre ich nur ungern Löcher in meine Heckklappe ... Leider fehlt mir auch das passende Montagezubehör - aber das dürfte das kleinste Problem sein.
Nur leider findet sich auch keine freie Werkstatt die das freiwillig macht, halt wegen Garantie, Haftung etc. - verständlich. Nun war ich heute extra beim Freundlichen, welcher für die Montage um die 120 Euro sehen will, was ich für einmal 4x Löcher bohren und verschrauben schon Mal einen Wucher finde.

Dazu meinte sogar der dortige Meister ganz klar, dass ich den Spoiler noch zusätzlich für um die 120 Euro beim TÜV eintragen lassen müsste, weil das Teil halt ab Werk nicht installiert war und zur eine Veränderung des Fahrzeugs führe?! Warum sollte ich für ein Originalteil ein Gutachten erstellen lassen, zumal es ja für den Twingo angedacht ist und als extra Austattung zu haben war? Ist der Spoiler nicht Bestandteil der Gesamtzulassung?!
Habe mich diesbezüglich schon der Suchmaschine bedient, werde aber selber nun nicht so richtig schlau draus. Originales Zubehör für das zugelassene Modell muss nicht eingetragen werden - gilt der Twingo GT zum normalen Twingo (Dynamique) schon als anderes Modell?! Anderswo heisst es, Nachrüsten müsste bei den meisten Originalteilen (wie auch der Spoiler) generell eingetragen werden, was wieder der Aussage des Freundlichen entspräche ... So langsam verliere ich da den Durchblick ...
Gruß
Patrick