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		Habe dazu eine frage.
Es gibt ja die Variante vom C06 Twingo mit Nebelscheinwerfer und ohne.
Normal ist das ja so das eine aufrüstung von Nicht Nebelscheinwerfer kein Thema ist, ist auch so zulässig vom TÜV.
Wie schaut das aber aus wenn man dies zurückrüsten möchte, sprich keine Nebelscheinwerfer möchte.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Kein Problem. Nebelscheinwerfer ausbauen oder andere Stoßstange dran. Evtl. Nen anderen Schalter ( den, wo nur die NSL geschaltet wird)
Und gut ist
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		Aber die vom TÜV können nicht erkennen vom Fahrzeugschein das da in Serie Nebelscheinwerfer verbaut sind ??
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Das ist denen egal. Nebelscheinwerfer sind keine gesetzlich vorgeschrieben Bauteile. Sie sind ja Zubehör quasi.
Wenn sie allerdings verbaut sind, müssen sie ordnungsgemäß funktionieren. Es reicht also nicht, die Leuchtmittel zu entnehmen.
Ich habe sie für die letzte TÜV Prüfung komplett ausgebaut, da ich die richtige Schaltung (erst in Verb. Mit Standlicht) noch nicht erledigt hatte.
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		Sprich, 
an meinem Twingo wo die Serienmässige verbaut sind, kann ich wegbauen und auch weglassen. 
Hab ich das so richtig verstanden.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		im Fahrzeugschein steht nicht mal ein Faltdach ( wenn den eins Verbaut ist )
	
	
	
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Daß die Löcher zu sein müssen wäre mir neu!
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Löcher müssen immer zu wegen "Verletzungsgefahr". Das gilt ganz allgemein.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Dann müssten aber auch die Radkästen dicht sein und der Auspuff auch ... -.-'
Ganz ehrlich? Die NSW-Löcher sind doch sowas von rund, da is die Wahrscheinlichkeit, "morgen von nem Dinosaurier, der durch die Zeit reisen kann, gefressen zu werden" höher, als sich an den "Löchern" zu verletzen ... 
SRY, aber ich bezweifel, dass es ein Problem geben wird, falls die nicht mit den NSW "gestopft" sein sollten......
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		22.04.2013, 20:24 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2013, 20:24 von 9eor9.)
	
	 
	
		Wenn du zB dein hinteres Kennzeichen an die Stoßstange schraubst und dazu die originale Kennzeichenbeleuchtung ausbaust, musst du das Loch zumachen. Sonst nix TÜV.
Beim rückwärts jemanden überfahren könntest du das Opfer mehr verletzen als unvermeidbar.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		noch mal zu den neblern.
wie oli schon sagte, sie sind nicht eintragungspflichtig.
ein kollege hatte seine einfach mit panzertape abgeklebt, weil die defekt waren (glas gebrochen)
mit dem panzertape ist er ohne probleme durch den tüv
	
	
	
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend