07.09.2010, 18:12
Halte ich für nicht richtig und wäre so bestimmt angreifbar.
Klar ist, Mwst gibt es nur mit Rechnung, und ausgewiesen muss sie auch sein.
War in meinem Fall fürs Material und das Vermessen.
Fürs Lackieren hatte ich keine Rechnung, war mir lieber so...
Kurz gegoogelt.
Es schaut im Moment sogar wieder andersherum aus, so dass die Versicherung die Mwst. wohl auch bei Selbstreparatur im vollem Umfang ersetzen muss.
Allerdings nur für 100 und nicht für 130%.
Macht euch selbst schlau.
In meinem Fall hat die Versicherung (nach Meinung von Rechtsanwalt und Gutachter zurecht) gefordert, das Fahrzeug nach der Teilreparatur nochmals dem Gutachter vorzuführen.
Habe ich auch gemacht.
Klar ist, Mwst gibt es nur mit Rechnung, und ausgewiesen muss sie auch sein.
War in meinem Fall fürs Material und das Vermessen.
Fürs Lackieren hatte ich keine Rechnung, war mir lieber so...
Kurz gegoogelt.
Es schaut im Moment sogar wieder andersherum aus, so dass die Versicherung die Mwst. wohl auch bei Selbstreparatur im vollem Umfang ersetzen muss.
Allerdings nur für 100 und nicht für 130%.
Macht euch selbst schlau.
In meinem Fall hat die Versicherung (nach Meinung von Rechtsanwalt und Gutachter zurecht) gefordert, das Fahrzeug nach der Teilreparatur nochmals dem Gutachter vorzuführen.
Habe ich auch gemacht.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen