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Wirtschaftlicher Totalschaden
#1
Hallöchen Twingoteam,

hab mir neue Zweiwegelautsprecher und ein Autoradio bestellt, das Auto vor 3 Tagen angemeldet und heute morgen geschrottet.
Naja zum Glück ist niemandem was passiert und ich war auch nicht schuld.

Nun zur Sache. Mein Twingo Bj 2001 mit 88.000 km hat mich jetzt bei der Anmeldung ungefähr 100 € gekostet. Die Lautsprecher und das Radio 150€. Die kriege ich nicht erstattet oder? Ich muss sonst jetzt nochmal 100€ zahlen oder? Alle meinen, mehr zu kriegen als das Auto wert ist, was ich sowieso nicht ganz verstehe. Ich bin nur traurig, weil ich jetzt die ganze Arbeit nochmal machen muss. (Auto suchen, mit dem Bus fahren, neu Anmelden...)

Wie soll ich vorgehen? Hab bei einigen gehört, dass Sie das Auto mitnehmen und als Einzelteile noch verkaufen. Ich habe weder die Möglichkeit noch die Lust dazu. Zu Verschrotten kostet bestimmt auch nochmal Geld Sad

Kennt jemand, oder bietet jemand einen Twingo 1 mit 75Ps ? Very Happy
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#2
1) Warum solltest du die Anmeldung extra bezahlt bekommen? 100€ kost das ganze auch nur wen n neuen Brief brauchst. Wen du schon einen neuen Brief hast und keine WUnschkennzeichen willst kost das anmelden keine 25€! Ansonsten JA musst neu zahlen. Warum auch nicht?
2) Neues Radio und Lautsprecher intresieren keinen Menschen. Kann man mit zum neuen Auto nehmen. Bzw wird das ganze im Wert des alten AUtos mit einberechnet...aber sicherlich nicht mit den 100% Kosten.
3) WER IST SCHULD? Du? Oder bist du das Unfallopfer?

Wen DU Schuld bist: Auto am besten sofort entsorgen/ausschlachten etc. Wen die Kiste bei einem Abschlepper etc steht kost das jeden Tag bis zu 10€ und die bezahlst DU! Ansonsten bekommst du keinen Cent von der Versicherung (Vollkasko wirst vermutlich keine haben). Hier gilt schnell den Wagen abzustossen da er nur Kosten verursacht. Verschrotten ist hier momentan kostenlos.

Wen du NICHT Schuld bist sondern das Opfer bist: Die Versicherung schickt einen Gutachter. Dieser stellt die Höhe des Schadens fest und den Restwert des Fahrzeuges. Da es beim Twingo nicht viel braucht für einen Totalschaden. Es werden 2 Zahlen festgelegt. Einmal der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und der Restwert. Der Restwert (man verzeihe mir wen ich die Bezeichnungen der Gelder nicht gaaaaanz richtig nenne) ist ein Preis den jemand zu 100% für den Wagen bezahlen würde. Es gibt für Händler Restwertbörsen. Da wird der Wagen eingestellt und ein Händler verpflichtet sich den Wagen zu dem von ihm gebotenem Preis abzunehmen. So nun ist der Widerbeschaffungswert sagen wir 1000€, und als Restwert 500€. Dann bekommst du 500€ ausbezahlt und der Wagen gehört dir. Du kannst dann entscheiden ob du die Kiste an doe Versicherung für die zugesagten 500€ verkaufst ODER ob du dir das Auto in den Garten stellst (achtung Ironie!) oder schlachtest oder wieder aufbaust.
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#3
Wenn du nicht schuld bist kriegst du evtl. Nutzungsaufall und Anmeldekosten für deinen neuen Wagen erstattet... am wenigsten Stress hast du wenn du das ganze über einen Anwalt regelst, den muss die gegnerische Versicherung zahlen wenn du nicht schuld bist.

Bist du ADAC Mitglied? Wenn ja kannst du über deine Mitgliedschaft eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt des ADAC bekommen, einfach mal beim ADAC anrufen und dich informieren.

Und ansonsten kann ich nur jedem empfehlen sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zuzulegen und jegliche Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung sofort an einen Anwalt abzugeben.

Solltest du keine ADAC Mitgliedschaft, Rechtsschutzversicherung o.ä. haben: Schreib es als Lehrgeld ab und besorg dir einen entsprechenden Schutz für die Zukunft.
[Bild: signeu.jpg]
Twingo Red Rat <--- bald ein bisschen weniger red... Very Happy Der Twingoclub für NRW und Norddeutschland -> Heide Twingos
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#4
Wenn du keine Schuld am Unfall hast. würde ich immer einen Anwalt beauftragen - man hat es in solchen Fällen immer mit sehr gewieften gegnerischen Versicherungsanwälten zu tun, für die nicht unbedingt die Rechtslage, sondern der Vorteil der Versicherung im Vordergrund steht. Versicherungen sind selten deine Freunde, sondern deine Gegner - manchmal sogar die eigene.
Kein Twingo RS Bj.2009 mehr
jetzt
Audi S6 mit S8-Motor
5204 ccm Hubraum, V10
450 PS, 540 Nm bei 3.000 - 4000 U/min

265/35 9x19 Original Audi (Sommer)
235/45 8x18 Wheelworld WH12 (Winter)


https://www.spritmonitor.de/de/detailans...59265.html
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#5
Danke für die schnellen Tips Smile

Mein Papa kennt einen Begutachter, mit dem er später noch telefonieren wird und einen Termin ausmacht. Ne ich war zum Glück nicht schuld. Einen Anwalt habe ich nicht und will da auch nicht groß rummachen.

Wenn der eine sagt, dass ich es gestatt kriegen könnte und der andere das verneint, bin ich schon recht durcheinander. Zumindest besteht etwas Hoffnung Sad

Der Abschleppdienst musste die Karre mitnehmen, weil das Auto nicht mehr fahrtauglich ist. Ich kann erst am Dienstag hin, weil Montag ein Feiertag ist. Hoffe muss dafür nichts zahlen.

Ich werde euch natürlich das Ergebnis berichten Smile
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#6
Also wen du nicht Schuld bist dann geht das seinen gewohnten Gang: Gutachter, Totalschaden, Geld einsacken, gut is.

Ob du nun irgendwelche Sache fürs Auto gekauft hast interesiert erstmal niemanden. Du kannst frisch TÜV gemacht haben, einen grossen Kundendienst für 2000€ gemacht haben, aber der Karren wird trotzdem keine 150€ mehr wert sein. Ist halt so.
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#7
(26.03.2016, 11:49)turcag schrieb: Der Abschleppdienst musste die Karre mitnehmen, weil das Auto nicht mehr fahrtauglich ist. Ich kann erst am Dienstag hin, weil Montag ein Feiertag ist. Hoffe muss dafür nichts zahlen.

Selbst wenn, kannst du die Rechnung bei der Gegnerischen Versicherung einreichen.
Du bist an diesen kosten ja nicht schuld.

Radio und LS kannst du auch ausbauen. Die sind ja nicht kaputt, oder? Wink
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#8
Das mit dem Anwalt ist ja auch nicht so gemeint, denke ich, das Du irgendwas willst. Das mit dem Gegner ist ja schon geschrieben. Meine Erfahrung ist. Anwalt einschalten damit Du von der Versicherung auch das bekommst was Dir zusteht. Nutzungsausfall, etc.

Ich habe es vor kurzem so gemacht (Auto war noch fahrbereit). Zu einem Autohaus und ich habe gesagt ich will es Reparieren lassen.
Dann haben sie sich um alles gekümmert und ich hatte wenig Stress. Nachher ist zwar wirtschaftlicher Totalschaden draus geworden die Versicherung hatte in ihrem Gutachten aber gleich stehen wer den Wagen zu dem Restwert nimmt. Hsat er auch bekommen und ich das Geld.

Ich hätte sogar alles was ich wollte ausbauen können. Nur sollte eben kein Loch übrig bleiben (Radio) und Du am besten bei dem Gutachten auch dabei das Du so ungefähr weiß was wurde photografiert, angeschaut. Klar ist der Gutachter der Versicherung kommt immer zu Deinem Nachteil auf was anderes als wenn Du einen Eigenen Gutachter suchst, wählst. Aber eben wenig Stress.

Das wichtigste ist nur, so wenig wie möglich Kosten verursachen.
Gruß
Christian

Mein Auto, gerade gekauft.
Twingo II Bj. 2010
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#9
Geh zu einem Anwalt und laß dich beraten (der kostet dich nichts) und nimm dir einen eigenen Gutachterder kostet dich auch nichts.
Hatte ich damals bei meinem Unfall auch so gemacht.
Wieder Twingofahrer,nun aber Twingo3
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Es bedanken sich: turcag
#10
(26.03.2016, 12:23)ogniwT schrieb:
(26.03.2016, 11:49)turcag schrieb: Der Abschleppdienst musste die Karre mitnehmen, weil das Auto nicht mehr fahrtauglich ist. Ich kann erst am Dienstag hin, weil Montag ein Feiertag ist. Hoffe muss dafür nichts zahlen.

Selbst wenn, kannst du die Rechnung bei der Gegnerischen Versicherung einreichen.
Du bist an diesen kosten ja nicht schuld.

Radio und LS kannst du auch ausbauen. Die sind ja nicht kaputt, oder? Wink

Whoa die Winterreifen sind top gewesen. Die kann ich bestimmt nicht entnehmen und dort dann ohne verschrotten lassen.
Multifunktionslenkrad und Radio nehm ich auf jeden Fall mit danke Very Happy


Ein Freund meinte, dass bei den Twingos es eigentlich egal ist ob er 99er ist oder 2006er, so lange der Motor heile ist und TÜV hat. Bei beiden werden regelmäßig kleine Kosten anfallen. Was sagt ihr dazu ? Ich fand die 75 Ps echt toll und will auch wieder einen mit so viel Leistung haben. Ich versuch eins zu finden bis 120.000 km! Doch da denk ich mir wieder, dass ein mindestens 10 jahre altes Auto mit 80.000km wahrscheinlich nur für Kurzstrecken genutzt wurde. Aber wer benutzt denn einen Twingo für Langstrrecken?? hmmmm ooh man. Budget von 2500 € wahrscheinlich. Ausgeben muss ich es ja nicht komplett
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#11
Nochmals...das Auto GEHÖRT DIR! Du kannst da ausbauen was du willst. Du bekommst halt dann weniger Geld beim Verkauf. Du kannst mit dem Auto machen was du willst. Entweder du verkaufst es so wie es ist und durch den Gutachter festgestellt (wen da halt n Radio drin war MUSS auch das drin bleiben, wen der Gutachter 8 fach Bereift feststellt MUSS 8 fach Bereift auch da sein!) an die Versicherung zum Festpreis wie ermittelt oder du bekommst die Ermittelte Summe abgezogen und du kannst mit dem Eimer machen was du willst.

Ohne ein Gutachten würd ich mir allerdings keinen Kopf machen.

Und ja du hast das Recht auf einen KOSTENLOSEN Anwalt als Geschädigter. Nur muss man sich im klarem sein das man auch WIRKLICH der 100% Geschädigte ist. Nicht das man hinterher drauf zahlt. Darum wie schon weiter vorne erwähnt: Wer heutzutage ohne Verkehrsrechtschutz rumeier der macht halt was falsch.
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Es bedanken sich: Broadcasttechniker
#12
gibts schon bilder?

erzähl doch mal, was ist passiert?
ist er denn wirklich total kaputt?
nen verdrückten kühler oder so kann man leicht reparieren.

gruß, stefan
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#13
Der Typ ist über rot gefahren und ich bin bei denen reingefahren, weil die plötzlich vor mir aufgetaucht sind. Die sind von der Ecke gekommen. Die konnten kein Wort deutsch, waren zu sechst im Auto. Keinem ist zum Glück was passiert. Das Kommunizieren war etwas schwer aber die haben schnell zugegeben, dass sie über rot gefahren sind, als ich so getan habe als hätte ichs gesehen, dass sie über rot gefahren sind. Naja die Bilder sagen mehr aus.


# Mein Twingo von vor zwei Tagen
[Bild: twingo-28002613-oyR.jpg]



# Unfallverursacher
[Bild: twingo-28002838-r87.jpg]


Habe jetzt wie ihr vorgeschlagen habt einen Gutachter und einen Anwald beauftragt. Die Versicherung des Schuldingen ist "HUK", worüber der Anwalt nicht sehr glücklich war. Am Dienstag wirds begutachtet. Die Zulassungsgebühren für das neue Fahrzeug kriege ich auch von der Versicherung bezahlt (laut Anwalt). Die Frage ist nur, wie ich wenigstens die neuen Winterreifen behalten könnte. Außerdem meinte der Anwalt, dass ich zum Arzt gehen soll und meine Schlürfwunden an der Hand und am Bein zeigen soll. Auch dafür soll über die Versicherung was bezahlt werden können. Ich möchte jetzt nicht unbedingt ne Anzeige gegen den Fahrer machen, auch wenn er so fahrlässig gehandelt hat. Das Ganze wird auf jeden Fall am Dienstag nochmal detailliert besprochen.

Auf jeden Fall hatte ich Gestern ein riesen Glück. Habe ein Mädchen kennengelernt, die Ihr Twingo zu einem sehr angemessenen Preis angeboten hat. Leider hat der Papa das Auto auch schon jemand anderem versprochen. Als ich vor Ort war, ist das Auto schon verkauft gewesen. Die hatten noch ein Twingo von der Mama, welches ich dann zum selben runtergehandelten Preis gekriegt habe. Eine wundervolle Familie. Ich wollte anfangs das Auto nicht annehmen. Aber die haben mir geraten es zu nehmen, da sie sich nächsten Monat zwei neue Fahrzeuge zulegen.

Zum Fahrzeug:

EZ: 03/2002 75PS
KM: 74.000
TÜV bis 10/17
Preis: 1150 €

Ich durfte das Fahrzeug mit dessen Kennzeichen direkt mitnehmen und werde am Mittwoch meinen Schrotttwingo ab- und den neuen auf mich ummelden. Das Auto ist in einem Top gepflegten Zustand ohne optische Mängel. Die Kupplung sollte spätestens nächstes Jahr gewechselt werden. Ansonsten unglaublich. Da klackert nichts am Fahrzeug. Hier ein paar Bilder zum neuen Baby.

[Bild: twingo-28004415-5hv.jpg]

[Bild: twingo-28004344-Afm.jpg]

[Bild: twingo-28003637-JMx.jpg]

[Bild: twingo-28003706-iml.jpg]
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#14
hmm, hab die Bilder nicht senkrecht auslegen können. Bitte um Verständnis
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#15
1) Hast du die Polente geholt? Aus Erfahrung kann ich dir sagen das Schuld und Unschuld (das klährt die Polizei auch net, aber diese sichert alles ab und dokumentiert, nennt Zeugen etc) am Anfang ggf klar sind, aber wens um die Wurst geht dann stellen sich alle ziemlich an. Und Leute einer bestimmten Volksgruppe noch viel mehr. Die ham dann durchaus extremen Gedächtnisschwund.

2) Nochmals: Der Wagen gehört dir. DU kannst damit machen was du willst. Du kannst dem Gutachter sagen das du nur Sommerreifen hast und die WInterreifen behalten willst. Dann bekommst eben auch im Gutachten einen minderwert. Oder du sagst Sommer und neue WInterreifen, bekommst dann mehr Geld dafür, aber musst wen den Eimer an die Versicherung verkaufst dann müssen die auch bei sein. Doppelt abkasieren wär ja nicht fair.

3) Der alte "Schleudertrauma" Gag....funktioniert leider hinterher kaum. Da musst schon direkt nach dem Unfall ins Krankenhaus. Nach ein paar Tagen ist durchaus gewagt und wird oftmals von der Versicherung verweigert.
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