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Aber habe noch eine Frage, wieviel cm muss ich mind. platz an der lippe bis zum boden haben. und durfte ich dan kennzeichen auch weiter unten befestigen? Was gibt es da für Richtlinien vom TÜV ?
Kann man in die Lippe Lochblech einbauen ?
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ich kann mich da noch an 13cm bodenfreiheit erinnern (laut TÜV)
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Sicher?
Ich meine ein Geländewagen isser ja nicht aber das sind doch mehr als 12 die der so hat?
Naja, aber so 7 - 10 cm sind vom TÜV meist verlangt. 7cm sind meist die Gruben hoch.
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
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also ich hatte 15cm ab unterkante stoßstange...
gru0
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Die Ölwanne ist aber der tiefste Punkt an der Karre!
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angenommen er hätte weniger, dann ist das noch immer ne andere sache, wenn ein autohersteller ein fahrzeug genehmigen lässt.
ist nicht vergleichbar mit "selbst-rum-bastler".
ich glaube für das nummernschild sind 30 cm (bin mir aber nicht sicher) vorgeschrieben. die meisten autos haben das nicht, wurden aber so genehmigt. (der fahrzeugtyp)
und somit haben die es dann, obwohl es eigentlich anders sein müsste.
Grüße aus dem Rheingau
Klaus