Das Twingoforum...

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Gast

Aber habe noch eine Frage, wieviel cm muss ich mind. platz an der lippe bis zum boden haben. und durfte ich dan kennzeichen auch weiter unten befestigen? Was gibt es da für Richtlinien vom TÜV ?

Kann man in die Lippe Lochblech einbauen ?
ich kann mich da noch an 13cm bodenfreiheit erinnern (laut TÜV)
Bodenfreiheit mind. 8cm zu festen Karosserieteilen, mind. 7cm zu flexiblen!
Nummernschild bleibt wo´s ist! Laughing Ne, mit´m Schild weiß ich nicht auswendig wie nah das dem Boden kommen darf... weiß sicher jemand anderer hier...
Mit dem Lochblech kommts wie mit der Lippe selber auf den Prüfer an, aber normalerweise wenns richtig befestigt ist, gibts da keine probs!
Hier bei mir fährt auch einer rum, der u.a. die Lippe komplett aus Edelstahl gemacht! Das sieht auch scharf aus!

Gruß!
Sebi
Krapfen2001 schrieb:ich kann mich da noch an 13cm bodenfreiheit erinnern (laut TÜV)
Nur blöd, dass der Twingo serienmässig nur 12cm Bodenfreiheit hat... Rolling Eyes
Sicher?

Ich meine ein Geländewagen isser ja nicht aber das sind doch mehr als 12 die der so hat?

Naja, aber so 7 - 10 cm sind vom TÜV meist verlangt. 7cm sind meist die Gruben hoch.
also ich hatte 15cm ab unterkante stoßstange...

gru0
Die Ölwanne ist aber der tiefste Punkt an der Karre!
angenommen er hätte weniger, dann ist das noch immer ne andere sache, wenn ein autohersteller ein fahrzeug genehmigen lässt.

ist nicht vergleichbar mit "selbst-rum-bastler".

ich glaube für das nummernschild sind 30 cm (bin mir aber nicht sicher) vorgeschrieben. die meisten autos haben das nicht, wurden aber so genehmigt. (der fahrzeugtyp)

und somit haben die es dann, obwohl es eigentlich anders sein müsste.

Gast

Heue kommen am abend wahrscheinlich die bilder von meiner frontstoßstange mit lochblech rein und der cupra lippe mit lochblech, vorne oder hinten!!! Razz Razz
Werde es mir noch überlegen, wo ichs dranbau
Chris - TFNRW schrieb:Sicher?

Ich meine ein Geländewagen isser ja nicht aber das sind doch mehr als 12 die der so hat?

Naja, aber so 7 - 10 cm sind vom TÜV meist verlangt. 7cm sind meist die Gruben hoch.
Sehr sicher. Such mal im inet nach Twingodaten, findest du überall ( auf der "alten" Renault Seite stand es auch drin ).

Der TÜV kann keine 7-10 cm verlangen
1. weil es gar nicht geht
2. weil es keine Vorschrift über Mindestbodenfreiheit gibt, solang Nummenrschild und Scheinwerfer hoch genug sind ( und daran ändert eine Lippe nichts) , ist fast alles erlaubt.
Naja, verlangen kann er es schon weil es eben keine Gesetzesgrundlage gibt und das alles im ermessen des TÜV-Prüfers liegt Wink