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Twingo wieder fit machen für den Sommer!
#1
ZZTwingo1 
Guten Tag zusammen,

da es ja fast wieder Sommer ist Laughing habe ich mir jetzt vorgenommen die kleine Kiste wieder anzumelden.
Der Wagen steht seit 1,5 Jahren in einer Garage.

Meine Checkliste:
-> Öl Wechsel + Filter
-> Bremsen Scheibe/Backen
-> Kühlwasser + Kühlschutz
-> Bremsflüßigkeit
-> TÜV

Die Schritte möchte ich vollführen, jemand noch Tipps und oder Verbesserungen?

Sollte ich zB etwas Öl vor dem Start nachgießen und oder neues Benzin in den Tank?

Danke schonmal
lg Smile
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#2
hallo,

wie alt ist der Zahnriemen?
Wenn älter als 5 Jahre...wechseln!

gruss karteilleiche
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#3
Danke für die Antwort.
Ja der Zahnriemen ist ende dieses Jahres 4 Jahre alt, aber nur ~40TK gefahren.
Ich denke und hoffe der hält noch einiges aus.
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#4
Ölwechsel ist schon okay.
Bremsen doch nur neu, wenn die Verschleißgrenze erreicht ist.
Kühlwasser sollte bei nicht mal 4 Jahren des letzten Zahnriemenwechsels noch gut sein.
Auch die Bremsflüssigkeit muss nur gewechselt werden, wenn sie zu sehr gealtert ist. Am Besten beim ADAC oder Werkstatt prüfen lassen.
Neues Benzin tut sicherlich gut, vor dem ersten Starten.
Die Batterie könnte Schaden genommen haben ...
C06 7/1998 D7F
Laguna I Ph. 2 2.0 16V F4R 11/1999
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Es bedanken sich: Feindflug
#5
Danke auch für die Antwort.

Bremsen habe ich sowieso noch komplette neue hier von daher Very Happy
Kühlflüßigkeit habe ich gelesen alle 5 Jahre wechseln, lieber safe gehen.
Bremsflüßigkeit sollte doch alle 2 Jahre? Die sind auch schon vorbei.

Jap also denke werde ein 5 L Kanister Benzin reinballern.
Batterie war neu vorm abstellen aber die ist defintiv leer jetzt.

Rosten Zündkerzen? Die waren auch neu vorm abstellen Very Happy
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#6
Kerzen altern nicht im Stand.

Den Zahnriemen nach 5 Jahren, wie schon geschrieben, wechseln. Oder bei über 120.000km.

Bremsflüssigkeit muss nicht alle 2 Jahre gewechselt werden. Sinnvoll ist messen und oder wechseln, wenn man sowieso am Auto arbeitet. Dann hat man wieder 2-4 Jahre Ruhe.
Wenn du die Bremsen hinten neu machst, rate ich dir dringend, auch neue Zylinder einzubauen. Das gibt es komplett mit Backen, Federn und Zylindern, es heißt Topkit. Handbremsseile prüfen, ggf neu.

Da die Batterie neu war, gibt es noch Hoffnung. Baue sie aus und hänge sie an ein Ladegerät mit etwa 16-25V Spannung. Schalte eine kleine Birne von 1 Watt in die Leitung und warte ein, zwei, drei Wochen. Dann normal aufladen versuchen.

Ein Elektronikladegerät wird eher nichts ausrichten am Anfang. Wenn die Batterie sich wieder erholt, empfiehlt es sich, sie stark zu belasten. Ich baue solche Batterien nach der Anfangsregenerierung immer in einen 2,5l Dieselbus ein, dessen Anlasser ordentlich Strom zieht. So werden sie 2-3 Wochen gefahren. Das tut ihnen erfahrungsgemäß sehr gut.

http://www.twingotuningforum.de/thread-3...t=optimate

http://www.twingotuningforum.de/thread-3...eerhaltung

Um zum TÜV zu fahren, brauchst du rote Nummern oder ein Kurzzeitkennzeichen.
Manche Zulassungsstellen teilen Kennzeichen vorläufig ohne Stempel zu, damit man tüven kann. Nach Vorlage der HU werden die Schilder dann abgestempelt. Ist selten, aber fragen kannst du ja.
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#7
Eine Zulassungsstelle teilt keine Kennzeichen ohne Stempel zu. Die kannst du dir jederzeit selbst bei einem Schilderhannes oder im Internet bestellen. Legal versteht sich.


Zitat:Nach einer Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV ) dürfen Kurzzeitkennzeichen gem. § 16a FZV ab 01.04.2015 von der Zulassungsbehörde nur ausgegeben werden, wenn das zu verwendende Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzt und eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen ist.
Quelle: §16 https://www.landkreis-goeppingen.de/,Lde...ichen.html

Allerdings kann und darf man auch mit dem zu letzt gültigen Kennzeichen auch OHNE ZULASSUNG und OHNE gültige HU zur NÄCHSTEN TÜV Stelle fahren. Dazu brauchst nur das zu letzt angebrachte Kennzeichen und eine gültige EVB Nummer (früher Versicherungskarte). Gilt aber NUR für den DIREKTEN Weg von zuhause zum TÜV. Und im Zweifelsfall sollte man auch einen Termin nachweisen können. Und ja es steht was im Gesetzestext von wegen im "Bezirk und angrenzenden". In der Praxis gibts aber durchaus Ärger mit der Polente und somit trifft "der nächste Weg" und "direkt" eher zu. Da gibts im Falle eines Falles definitiv KEINEN Ärger. Wer natürlich auf Stundenlanges Argumentieren mit der Polizei steht und dessen Anwalt neue goldene Wasserhähne auf seiner Yacht braucht der darf natürlich gerne das Gesetz komplett auskosten.

Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden...zulassung/
http://www.autozeitung.de/ungestempelte-...34010.html
Oder auch ganz einfach: §10, Abs. 4: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
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#8
Das ist alles überflüssig.
Direkte Fahrten zur Prüfstelle und Werkstatt sind mit dem 5-Tage Kennzeichen erlaubt.
Quelle
http://www.wunschkennzeichen-reservieren...ennzeichen
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#9
Ohne HU bekommst du 5 Tagekennzeichen nur für die Fahrt zum TÜV. Das wird im 5 Tagezulassungsschein vermerkt. Wie solltest du denn sonst ein Auto wieder zulassen, dessen HU während der Stillegung abgelaufen ist? Ohne Kennzeichen bekommst du auch keine HU, selbst wenn du das Auto auf dem Hänger zum TÜV karrst.
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#10
Nochmals
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Quelle: Fahrzeugzulassungverodnung §10.4

Zu deiner These:
Nach einer Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV ) dürfen Kurzzeitkennzeichen gem. § 16a FZV ab 01.04.2015 von der Zulassungsbehörde nur ausgegeben werden, wenn das zu verwendende Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzt und eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen ist.

Und natürlich bekommst du eine HU ohne Kennzeichen! Warum den nicht? Da steht bei Kennzeichen: Keines und "Die Plakette konnte nicht angebracht werden weil kein Kennzeichen vorhande. Wird dann bei der Zulassung durch die Behörde geklebt". Soll ich dir auch noch TÜV Papiere vorlegen wo das so der Fall ist?

Anmerkung des Moderators, persönliche Angriffe entfernt.
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#11
Dass verschiedene TÜV-Stellen und Zulassungsstellen das unterschiedlich handhaben, ist bekannt.
Sie sagen das Auto muss versichert sein. Das Theater hatte ich früher oft, bevor ich die rote Nummer benutzen konnte.

Mit dem zuletzt angebrachten Kennzeichen darfst du mit EVB nur dann zu TÜV fahren, wenn das Kennzeichen noch an das Fz gebunden ist, d.h. wenn zB das Kennzeichen nicht erneut ausgegeben wurde.

Andernfalls muss die Zulassungsstelle ein neues noch ungestempeltes Kennzeichen zuteilen, d.h. an das Fz binden. Das aber macht nur Sinn, wenn danach auch damit zugelassen wird.

Das wissen nicht alle Zulassungsstellen bzw handhaben es nicht so. Diskussionen dort sind meistens anstrengend und sinnlos. Sie lohnen sich im Einzelfall idR nicht.

Was auf Websiten von Straßenverkehrsämtern als Hinweis zu lesen ist, ist kein Gesetz und keine Verordnung.
Es ist daher oft vom verkürzten örtlichen Verständnis der Rechtslage gefärbt.
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#12
(22.02.2017, 15:39)onkel-howdy schrieb: Nochmals
(4) Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen durchgeführt werden.

Hier gehts genau darum. Its Ok
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#13
(22.02.2017, 15:58)9eor9 schrieb: Dass verschiedene TÜV-Stellen und Zulassungsstellen das unterschiedlich handhaben, ist bekannt.
Das ist GESETZ. Da wird sicherlich KEINE Zulassungsstelle sich "anders" anstellen. Und auch ein TÜV muss sich an gesetze halten. Und wen der Wage keine Zulassung hat kann er sehr wohl eine HU bekommen. Nur eben keine Plakette.

Due Zulassungsstelle aus meinem Link verweist doch auf den §16. Darf man den bitte fragen aus welchem LK du kommst? Dann google ich da mal für dich...
https://www.frankfurt.de/sixcms/detail.p...t%5D=58358
https://service.berlin.de/dienstleistung/121479/
http://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/50904...nnzeichen/
https://www.stuttgart.de/kurzzeitkennzeichen
http://www.stadt-koeln.de/service/produk...nzeichen-1
Alle handeln anders?

@Cooldriver
ja und was sag ich? Altes Nummernschild hin und gut is.
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#14
Lieber Onkel,
aus ganz persönlicher Erfahrung.
Viele TÜV Ingenieure und Polizisten kennen weder das Gesetz noch die Ausführungsbestimmungen.
Beim Straßenverkehrsamt sieht es genauso aus.
Die überzeugst du auch nicht mal eben so, das holt sie ja von ihrem Sockel runter.
Je unbelesener die sind um so hartnäckiger vertreten sie ihren falschen Standpunkt.
Ich kenne einen Autohändler der ständig Wagen in Frankreich kauft.
Wenn der dann aufgerufen wird und soll in ein bestimmtes Zimmer gehen dann geht der nach Hause und kommt am nächsten Tag wieder.
Es hat überhaupt keinen Sinn zu versuchen geistig unterbelichtete zu überzeugen.

Und zum Nummernschild.
So wie ich in einer anderen Stadt gekauft, und dann?
Oder wie ich ein noch nie zugelassenes Auto gekauft, und dann?
Die ganzen 0815 Fälle helfen uns nicht weiter.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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Es bedanken sich: 9eor9
#15
Das ist übertrieben und geht in die falsche Richtung.
Wieviel Leute haben sich damals illegal rote Kennzeichen verschafft ?
Wie groß ist der Schaden, den Fähnchenhändler
mit halbkaputten Autos und gefakten Tüv machen ?!
Wie viel Autos landen illegal im Ausland ?
Wie viele Autohändler sind korrupt ?
Das wird auch alles von den (doofen) Beamten bearbeitet,
die müssen sich auch Pöbeleien von den oft Fremdländern gefallen lassen
machen aber dennoch einen wichtigen Job.
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