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Wirtschaftlicher Totalschaden ???
#1
Hallo ,
meinen kleinen Twingo hat es erwischt , LKW ist beim abbiegen mit dem Heck an meinem parkenden Twingo vorbei geschrammt .
Fahrertüre schrott , Kotflügel vorne schrott , elekt. Spiegel schrott , A-Säule hat leicht was abbekommen , nix wildes , könnte man zur Not so lassen .
Da der LKW Fahrer schuld ist und mein Twingo ramponiert ist , muss ich was machen , reguliert muss es eh werden .
Frage ist nur , wie läuft das ab ?
War nicht dabei , kam erst später dazu , Polizei war da und hat aufgenommen , Unfallmeldung hab ich bekommen .
Wie gehe ich jetzt am besten vor , hatte ich noch nicht ?!

Zum Twingo
Bj 2003 , 16V 75ps , 229500 km , 20 Monate TÜV , Ausstattung Basis

Kann Wer abschätzen ob die Reparatur den Wert des Twingos übersteigt ?
Soll ich zu Renault wegen Gutachten , oder über Versicherung klären ?

Danke
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#2
Das wird ein Totalschaden sein.
Wichtig fürs Weiterfahren ist dass in der Restwertwertbörse nichts zu hohes aufgerufen wird.
Das mindert sofort die Entschädigungssumme.
Ist bei einem 13 Jahre alten Auto aber eher unwahrscheinlich.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#3
Erstmal mein Beileid Sad

Da die A-Säule betroffen ist wird es ein Wirtschaftlicher Totalschaden sein. Das ist aber nicht so schlimm. Die genannten teile austauschen und weiter Spaß daran haben Smile Smile
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#4
Naja , die A-Säule hat ja nix großartiges , denke der Spiegel ist beim abreissen dagegen geknallt und hat ne leichte Delle verursacht , fällt nur bei genauem hinsehen auf .
Türe , Kotflügel und Spiegel müssen auf jedenfall neu , das muss gemacht werden , aber ich bastel da nicht selber rum , das wird in einer Werkstatt gerichtet .
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#5
(03.11.2016, 17:55)OHC TUNER schrieb: Hallo ,
meinen kleinen Twingo hat es erwischt , LKW ist beim abbiegen mit dem Heck an meinem parkenden Twingo vorbei geschrammt .
Fahrertüre schrott , Kotflügel vorne schrott , elekt. Spiegel schrott , A-Säule hat leicht was abbekommen , nix wildes , könnte man zur Not so lassen .
Da der LKW Fahrer schuld ist und mein Twingo ramponiert ist , muss ich was machen , reguliert muss es eh werden .
Frage ist nur , wie läuft das ab ?
War nicht dabei , kam erst später dazu , Polizei war da und hat aufgenommen , Unfallmeldung hab ich bekommen .
Wie gehe ich jetzt am besten vor , hatte ich noch nicht ?!

Zum Twingo
Bj 2003 , 16V 75ps , 229500 km , 20 Monate TÜV , Ausstattung Basis

Kann Wer abschätzen ob die Reparatur den Wert des Twingos übersteigt ?
Soll ich zu Renault wegen Gutachten , oder über Versicherung klären ?

Danke

es gibt dinge im leben, die man definitiv nicht braucht, mist so etwas

bezüglich deiner frage wie es weiter geht

meinst du wie du zu deinem geld kommst?

oder wie dein twingo eingeschätzt wird?
das zweite wurde ja schon beantwortet....
zum ersten ist es so das der verursache den schaden seiner versicherung melden muss, dann schicken die einen gutachter, wenn die beamten auf dem protokoll NICHt die Versicherungsnummer des verursachers auf dem protokoll vermerkt haben, nicht so gut..
dann solltest du den verursacher kontaktieren, dem seine nummer dir geben lassen, und nachharken ob der den schaden gemeldet hat..

wenn nicht dann kann es dauern.... und dauern ... und dauern.. darum aus erfahrung drauf drängen das der verursacher die schadensmeldung macht..

habe aus dem o.g. grund mal 3 monate gewartet, weil der verursacher einfach den schaden nicht seiner versicherung gemeldet hat, und ich von dem nicht mal eine versicherungsnummer hatte..

damals hat dann nur die heute nicht mehr erwünschte klare und deutliche mit nachdruck angewandte ansage dazu geführt das der schaden gemeldet wurde..
je me`rite celui-ci! ex Twingo Fahrer der die schöne Zeit definitiv nicht vergisst Wink
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#6
Du als geschädigter musst den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren und kannst dir einen eigenen nehmen.

So wars bei mir auch. Eine dame auf den stehenden wagen aufgefahren.kostenvoranschlag eingereicht.die Versicherung rief an und wollte gutachter rausschicken (mit dem vermerk das der wagen ja wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sei.
Hab dankend abgelehnt und denen gesagt das ich selbst einen beauftrage.
Und siehe da:kein Totalschaden.
Auto wieder reparieren lassen und gut war.
Was Ich im inneren bin zählt nicht.Nur das was ich tu,zeigt wer ich bin.
Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut.
Spritmonitor.de
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#7
Nee , ich hab alle wichtigen Daten schriftlich vorliegen , von der Polizei hab ich mir das Aktenzeichen besorgt , das passt so weit alles .
Werde die Versicherung nächste Woche anrufen , dann weiß ich mehr .

Könnte vielleicht einen kompletten Twingo in schwarz wie meiner haben , wo ich die Teile ausbauen könnte .
Ist ein D7F , weiß halt nicht ob Phase 2 oder 3 , ist das egal wegen passen , oder muss ich da was beachten ?
Ist der Kotflügel geschraubt und geht ohne Probleme ab ?
Wollte es eigentlich machen lassen , aber den Twingo könnte ich billig kriegen und ist in passender Farbe .
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#8
wenn du die versicherungssumme bar kassierst (ohne werkstattrechnung), bekommst du die kohle nur abzüglich der märchensteuer. kann sich aber trotzdem lohnen.
das nur als hinweis.
schade, mein beileid.


mfg rohoel.
Probleme mit Navigation? Evtl. gibt es hier die Lösung!

Twingo, C06, Phase 3, Baujahr 2003, D7F 702, 58PS
ohne Servo, Klima, Spiegelverstellung, Zentralverriegelung, MP3 aber mit:
Faltschiebedach und verschiebbarer Rücksitzbank sowie viel Charme im ganz normalen Alltag!


[Bild: 657732_5.png]
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#9
Also , der Twingo den ich haben kann ist Bj 2000 , passen die Teile an meinen 2003er ?
Ist das ein großer Akt den Kotflügel ab zu bauen ?
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#10
Die Teile an sich werden passen. Ist auch kein großer Akt. Aber bei der Tür wird die Verkleidung nicht passen. Der Phase 2 hat eine andere. Und der Stecker vom Spiegel ist auch anders.
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#11
2000 kann schon Phase3 sein.
Prüfen.
Geteiltes Wissen ist doppeltes Wissen
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#12
So , hier mal 2 Bilder vom Schaden .


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#13
Das ist ne Schramme.
Und dennoch ein Totalschaden.
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#14
Egal , der wird wieder gerichtet und bleibt am leben !
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#15
Das will ich doch hoffen, bei dem bisschen!
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