Chicka
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Hallo,
wer hat dir denn die Auskunft gegeben, ie hoch die Reperaturkosten sein sollen?
Du bekommst den Wert des Wagens VOR dem Unfall von der Versicherung erstattet.
Mein Wagen war von einem LKW auch ein wirt. Totalschaden.
Habe 2....€ von der gegnerischen Versicherung bekommen, und den Wagen bei einer freien Werktatt für 400€ wieder richten lassen.
Er sieht besser aus als vorher.
Je nachdem, was also an deinem Wagen dran ist, kannst du dir ja auch noch andere Preise einholen, und dann entscheiden, ob du den Twingo wirklich verkaufst, oder reparieren lässt.
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BJ99 und 2450 vor Unfall ist schon gut.
Die Rep Kosten dürfen imho 20% über dem Zeitwert liegen.
Sorge dafür, dass der Gutachter Reparaturfreigabe erteilt und besorge dir UNBEDINGT ein paar günstige Teile MIT RECHNUNG.
Dann kannst du eine angefangene Reparatur beweisen und verhinderst, dass dir die Versicherung einen Aufkäufer für dein Fahrzeug bennent, der dann angeblich z.B. 800€ bezahlt.
Dann bekommst du unterm Strich nur 2450€-800€=1650€ statt 3150€ oder 2450€ +20%=2940€
Alles klar?
Die Versicherungen sind auch nicht doof und sehr geizig geworden.
Aber wir sind schlauer.
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Ich habe das kürzlich anders erlebt. Egal wieviel ein anderer Käufer für deinen Wagen bezahlen würde, du "schuldest" der Versicherung maximal den Restwert! Es ist schließlich dein Wagen und du entscheidest was passiert. Maximal zahlt dir die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, die 20% legt sie drauf, wenn du den Wagen reparieren lässt. Verschrottest du ihn, sind die 20% auch weg.
Es ist doch keinesfalls eine Schande, dass irgendwann mal jemand kommt der etwas besser weiß?!
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War da nicht noch was mit der Mehrwertsteuer, wenn man sich nur auszahlen lässt. Meine mich dunkel erinnern zu können, das da mal was neu geregelt wurde.
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Ich hab den Fall anders erlebt, vor 3 Wochen. Du kannst dein auto mit der 130% Regelung retten. D.h. im Klartext 2450,-€ Restwert ergibt einen Reperaturwert von 3185,-€, den du Ausnutzen kannst. Machst du das nicht, kannst du die 2450,-€ abzüglich des Restwertes dir von der Versicherung auszahlen lassen. Verkaufst du das Auto für mehr als 300,-€, kann die Versicherung dies abziehen. Denn die verlangt unter Umständen eine Verkaufsnachweiß.[/u]
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Im Prinzip ja.
Aber die Versicherung kann dich wie beschrieben zum Verkauf zwingen bzw. dich deutlich niedriger "entschädigen".
Ist mir fast passiert, konnte es aber abwenden, weil ich ebn Teile gekauft habe.
Das durchzusetzen war nicht leicht.
Trotz Rechtsanwalt.
Es gab schon einen Prozesstermin, im letzten Moment haben die dann gekniffen.
Mein Rechenbeispiel ist nichts ausgedachtes.
Und die MWST gibt es nur in der Höhe wie sie nachweisbar angefallen ist.
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stopp... mit der mwst..
bei eigen rep gibbet keinen pfennig..
hatte im januar nen unfall.. war ned schuld..
hab mich auszahlen lassen (logischerweise ohne mwst erstmal)
klug wie ich war habe ich schon vor geldeingang meinen anwalt angrufen und mal angehauen wie das aussieht wenn ich komplette rechnungen über neuteile habe ( arbeite ja im ersatzteil handel) einreiche ob ich mir dann noch die steuer holen kann ?!
mein antwalt sagt.. es ist irgendwie eine neue regelung draussen ... es gibt die mwst nur wenn der wagen von einr werkstatt gerichtet wird und ich anhand deren rechnung die ausgegebene mwst nachweisen kann...!!!
wer teile braucht einfach melden!!
vielleicht mach ich den besseren preis!!
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Halte ich für nicht richtig und wäre so bestimmt angreifbar.
Klar ist, Mwst gibt es nur mit Rechnung, und ausgewiesen muss sie auch sein.
War in meinem Fall fürs Material und das Vermessen.
Fürs Lackieren hatte ich keine Rechnung, war mir lieber so...
Kurz gegoogelt.
Es schaut im Moment sogar wieder andersherum aus, so dass die Versicherung die Mwst. wohl auch bei Selbstreparatur im vollem Umfang ersetzen muss.
Allerdings nur für 100 und nicht für 130%.
Macht euch selbst schlau.
In meinem Fall hat die Versicherung (nach Meinung von Rechtsanwalt und Gutachter zurecht) gefordert, das Fahrzeug nach der Teilreparatur nochmals dem Gutachter vorzuführen.
Habe ich auch gemacht.
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Und immer dran denken, es besteht freie Gutachterwahl! Auch wenn die gegnerische Versicherung einen aufzwingen will, seid ihr nicht verpflichtet, dem zuzustimmen!