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16.11.2013, 20:52
Darf man fragen mit welcher Begründung das ein erhheblicher Mangel sein soll ??
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also, der erste Kommentar eines bekannten als er den mängelbericht gesehen hat war:
na zum Glück Haben ihm wohl die sitzbezüge gefallen, sonst hätte er die Karre sofort stillgelegt
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ein bekannter hatte das auch mal.
im falle eines kabel oder motorbrandes unter der haube,
ist ein schneller zugang zum brandherd nicht gegeben.
oder man kommt nicht schnell genug an den brandherd ran.
so damals die erklärung des prüfers
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17.11.2013, 11:52
Ich höre das so zum erstemanl, habe davon noch nie was gehört aber OK.
@sany0206, kannst du den TÜV Bericht mal öffentlich zeigen. Mich würde da der Hauptrgund nach dem § sehr Interessieren.
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das mit dem ausbau ist ja ganz schön heftig.... meint ihr das reicht aus, wenn ich den griff ein bisschen umbaue?
ich hab jetzt an dem restlichen Handgriff ein Karabiner haken drangemacht.... lässt sich ganz einfach öffnen...( ich hoffe das reicht)....
und... kann ich ein Foto vom tüvbericht hier einstellen?
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ich liste mal kurz die Mängel auf
domlager vorne zu viel Spiel
Abblendlicht zu hoch
Fernlicht anzeige innen leuchtet nicht
motorhaubenentriegelung defekt
Gummis SED porös
pedalgummis abgenutzt
.....
und alles als erhebliche Mängel ...
ach im übrigen, die domlager sind bereits gewechselt... und siehe da, sie waren in Ordnung
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17.11.2013, 16:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.11.2013, 16:23 von Broadcasttechniker.)
Es gibt mittlerweile nur noch erhebliche Mängel, falls das bisher noch nicht aufgefallen ist.
Daher sind Fahrzeuge mit bestandenen HU auch immer "mängelfrei" haha.
Ein verschlissenes Wischerblatt und eine durchgebrannte Glühlampe ist ebenfalls ein erheblicher Mangel.
Wer mit defektem Licht zum TÜV fährt hat einen an der Waffel.
Abblendlicht stellt der freundliche Prüfer sofort an Ort und Stelle ein.
Domlagerspiel wurde bei meinem 98er festgestellt und nicht festgehalten/bemängelt
Pedalgummis abgenutzt gibt es bei mir nicht weil ich die tausche wenn sie schäbig aussehen.
Den Mangel kenne ich übrigens nur aus dem Forum.
Da wurde ein fehlender Gaspedalgummi bemängelt, dabei hat der Twingo gar keinen.
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nur so nebenbei ... es sind zwei geringfügige Mängel aufgelistet... und mein Licht war nicht kaputt...( die Verstellung im Innenraum stand auf 4 statt ...egal...
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Das mit dem kaputten Licht galt nicht dir.
Manuell stellt der Prüfer immer in die höchste Stufe und gleicht dann wenn erforderlich nach.
Was waren denn die gerinfügigen Mängel?
Mittlerweile darf ein Auto gar keine Mängel mehr haben oder die Prüfung ist nicht bestanden.
Dazu gehört NICHT der Hinweis auf eventuell zukünfige Mängel wie z.B. Bremsbeläge nahe der Verschleißgrenze oder
Schweller beginnende Korrosion.
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so der seilzug an der Motorhaube ist jetzt doch vernünftig gewechselt...( ich hoffe, dass das niemand anderes machen muss...ist eine echt
zeitraubende Sache