(01.10.2013, 05:53)eKsman schrieb: Muss ich überhaupt zwanghaft zum Tüv?
Nein. §19(3) Abnahmen darf jeder machen. Allerdings kann es Probleme mit dem Fahrwerk geben. Es kann möglich sein, dass die Kombination mit den Felgen eine Einzelabnahme erfordert, das hängt vom Fahrwerksgutachten ab. Einzelabnahmen darf nur der TÜV im Westen und die Dekra im Osten. Du darfst dich nicht über den Amtsschimmel aufregen, sondern solltest einfach abklappern. Auch mal in ein anderes Bundesland fahren und dort fragen.
Wenn das Fahrwerk noch nicht eingebaut ist, zunächst nur die Felgen eintragen lassen.
Am allerbesten Räder mit zugelassenen Reifen ausleihen!!
Es gibt noch andere Probleme mit den Intras, nämlich behaupten immer wieder Prüfstellen, dass das GA ungültig sei. Nicht denken, nicht aufregen, nichts davon glauben. Woanders hinfahren.
U.U. zunächst nur das Fahrwerk eintragen lassen.
Den Schrieb von Yokohama und von Nankang bestellen, aber nicht gleich vorzeigen. Wenn dann doch die 6,5" bemängelt werden, fragen ob das nicht als Toleranz gilt.
Evtl. die Gutachten vorbereiten (Fahrwerk und Intras) und den Twingo zu Renault schieben zwecks Eintragung.
Eine weitere Hürde ist die möglicherweise verlangte Tachoangleichung, mit
CD4017 im Selbstbau oder Speedohealer. Darauf solltest du vorbereitet sein. Ich würde sie mir angesichts der kniffligen Ausgangslage vorher einbauen. Wenn dann Fragen diesbezüglich kommen, kannst du bitten, dass er den Tacho per Navi kurz überprüft. Manche wollen ein Prüfprotokoll vom ADAC o.ä. sehen. Manche tragen ohne Probleme und ohne Tachoangleichung ein.