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Sieht cool aus! Bin ich ja neidisch.
Gruß
Daniel
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selbst der einabu der unterbodenbeleuchtung ist laut meinem tüv prüfer nicht erlaubt !!! egal ob die an sind oder nicht .
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Solange abgeklemmt und nicht im bereich der stvzo betrieben wird ist es in ordnung
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Wenn du die Unterbodenbeleuchtung mit den Türkontakten koppelst und die öffentlichen Bereich nur leuchten wenn die Tür offen ist, gilt es als Einstiegsbeleuchtung und ist auch legal.
Ansonsten sehr schönes Fahrzeug!!!
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Nee muss dann auch eingetragen werden und das machen die leider nicht
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17.11.2013, 10:41
Bitte nicht vertauschen, Röhren oder SPOTLight.
SPOTLight hat die Zulassung als Einstiegsbeleuchtung am PKW mit Gutachten aber nur in weiß.
MBenz hat das in Serie verbaut und das ringsrum am Auto sprich Heckklappe geht auf, licht geht an unter der Heckstoßstange. Türe vorne links oder rechts geht auf, licht geht an unterhalb der Türe.
Damit dabei allen Wünschen Rechnung getragen wird, bietet Folia Tec in den Farben Weiß und Blau jeweils zwei Varianten an: die Version "Kit" mit 2 x 4 klaren Einzelleuchten im Chromring mit jeweils drei LEDs und das Set mit 2 x 4 klaren Einzelleuchten im Kunststoff- gehäuse mit jeweils fünf LEDs (beide Male Durchmesser 5 mm).
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Folia Tec Tel.: +49 (0)911/975440
Aus meiner Sicht ist es egal was man verbaut ob TÜV oder nicht TÜV, wenn jemand etwas verbaut und es öffentlich zeigt hat selber schuld. Natürlich muss man in einem Forum damit Rechnen das einige sagen ist so nicht erlaubt, aber wo kein Kläger, da kein Richter und prüfen tut das sowie so keiner.