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01.06.2013, 10:50
Kleine Info.
Ein Kumpel sucht einen PKW Wagen und Renault hat diesen Wagen was mein Kumpel sucht.
Es steht im Angebot ohne Garantie aber nix zu finden in sache Export für oder im Auftrag oder oder.
Frage, darf ein Händler sowas ausschliessen ????
Normal ist das ja so.
Beim Verkauf an Privat muss der Händler eine 24 monatige Gewährleistung, welche bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden kann, gewähren.
An sich nicht weiter wild oder ?? Bei schäden in den ersten 6 Monaten greift eh die Gewährleistung und die kann kein Händler bei verkauf an Privat nicht ausschliessen.
Ist das so richtig ???
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meiner Meinung nach sind alle Händler Verbrecher ,ich würde auch niemals mehr ein Auto beim Händler kaufen
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Die ersten beiden >> Links << sollten deinem Kumpel weiterhelfen.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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Du hast doch die Erklärung selbst schon geliefert. Gewährleistung ist nicht gleich Garantie.
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
die blaue Sau - mein 1. Twingo 1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein
Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo Kompressormotor und vieles mehr in Vorbereitung
Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo schwarz, breit, stark / R.I.P.
PU - Lisa`s Schönwettertwingo 1.6 8V K7M & bling, bling
Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei
Bärchenmobil - ein Übergangstwingo vorm Schrott gerettet & 2tes Leben spendiert
der Professor - ein weiterer Übergangstwingo Kompressormotor und vieles mehr
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(01.06.2013, 10:50)Hausen schrieb: An sich nicht weiter wild oder ? Bei schäden in den ersten 6 Monaten greift eh die Gewährleistung und die kann kein Händler bei verkauf an Privat nicht ausschliessen.
Ist das so richtig ?
Das kann ein Händler sowieso nicht ausschließen. Ich glaube das du
das nicht richtig verstanden hast was das genau bedeutet.
Verkauf Händler an Privat :
Die Sachmangelhaftung beträgt bei neuer Ware immer 2 Jahre (Neuwagen, Ersatzteilen usw.)
Bei Gebrauchter Ware (Gebrauchtwagen, Austauschteile) kann sie auf 1 Jahr gekürzt werden wo aber ausdrücklich drauf hingewiesen sein muss in den AGB 's oder im Kaufvertrag.
Tritt in den ersten 6Monaten ein defekt auf so liegt es am Händler zu beweisen das dieser defekt nach der Übergabe an dem Kunden erst aufgetreten ist, also somit bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Nach den 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Ab den Zeitpunkt muss der Käufer beweisen, dass der defekt schon vor der Übergabe vorhanden war.
Die Sachmangelhaftung (vor 2002 auch Gewährleistung genannt) ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
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Also bei mir stand auf dem Kaufvertrag deutlich ausgedrückt drauf, dass KEINE Garantie mit dem Kauf verbunden ist.
Ich ging davon aus, dass sowas, wenn es im Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, in Ordnung ist?
Ist natürlich für den Käufer blöd, aber nunja, ich wollte den Twingo halt haben
Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie
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(02.06.2013, 15:16)katie schrieb: Also bei mir stand auf dem Kaufvertrag deutlich ausgedrückt drauf, dass KEINE Garantie mit dem Kauf verbunden ist.
Ich ging davon aus, dass sowas, wenn es im Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, in Ordnung ist?
Ist natürlich für den Käufer blöd, aber nunja, ich wollte den Twingo halt haben
Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie
Man kann auch "vertraglich" nicht auf sein Recht zur Gewährleistung/Garantie verzichten, das ist nicht gültig !
Im Vertarg kann fast schon alles stehen , es gilt BGB und alle heranzuziehenden Verordnungen für den
Gebraucht - Verkauf von Gegenständen. Schon wenn die AGB 's eines Händlers unvollständig oder falsch sind
sind auch die Verträge zweifelhaft.
Fakt ist - ich kann nicht auf meine gesetzlichen Rechte per Vertrag verzichten !
hbxxx792
Twingo Phase 3/ Bj.2002 - ohne Veränderungen.
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(02.06.2013, 15:16)katie schrieb: Also bei mir stand auf dem Kaufvertrag deutlich ausgedrückt drauf, dass KEINE Garantie mit dem Kauf verbunden ist.
Ich ging davon aus, dass sowas, wenn es im Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird, in Ordnung ist?
Ist natürlich für den Käufer blöd, aber nunja, ich wollte den Twingo halt haben
Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie
Genau so ist es, außer du könntest beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.
Hbxx792 :
Die Sachmangelhaftung (vor 2002 auch Gewährleistung genannt) ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
Hatte es extra erklärt damit keine Missverständnisse aufkommen.
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(02.06.2013, 15:16)katie schrieb: Also bei mir stand auf dem Kaufvertrag deutlich ausgedrückt drauf, dass KEINE Garantie mit dem Kauf verbunden ist.
Nun hatte ich aber ca. 8 Monate nach dem Kauf eine etwas teurere Reparatur, die fällt aber nicht unter Sachmangelhaftung, weil der Fehler beim Kauf ja noch nicht bestand, sehe ich das richtig?
Gruß Katie
Der Zusatz "Keine Garantie" ist zwar faktisch richtig, dient aber hier eindeutig der Einschüchterung des Käufers, der seine Rechte und den Unterschied zwischen Garantie (freiwillig) und Sachmängelhaftung (gesetzlich vorgeschrieben) nicht genau kennt.
Was deine Reparatur betrifft, so kann man nicht einfach sagen, dass das nicht unter die Sachmängelhaftung fällt. Da entscheiden die Gerichte je nach Umständen sehr unterschiedlich.
Wenn zB ein Getriebe 8 Monate nach dem Kauf verendet und der Wagen erst 40.000km hat, fällt es ganz sicher unter die Sachmängelhaftung. Der Fehler ist ja idR beim Kauf nie sichtbar vorhanden, sonst würde er ja auffallen. Die Schädigung, die dann kurze Zeit später zum Ausfall führt aber sehr wohl.
Das gilt als "schon beim Kauf vorhanden".
Im Zweifelsfall mit Rechtschutzversicherung zum Anwalt. Vorher aber zum Händler, der das Auto verkauft hat. Zunächst nicht woanders reparieren lassen, bis sich der verkaufende Händler schriftlich geweigert hat.
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Ach Kinders.
Wenn ich mir ein Auto für 1.000 Euro hole erwarte ich doch nicht im Ernst eine Gewährleistung.
Lieber vorher richtig schauen und im Zweifel den Preis runter handeln oder die Finger von lassen.
Die letzten Autos, der grüne Twingo (Neuwagen) einschließlich habe ich als Teileträger zum Ausschlachten gekauft.
Dass es dafür keine Gewährleistung gibt ist ja wohl klar. Brauche ich auch nicht.
Für ein Auto das noch ca. 1/3 des Neuwerts kostet hätte ich aber gerne die volle Gewährleistung.
Viele Händler verkaufen sowas gerne mit einer Gebrauchtwagengarantie zusammen und sind damit aus dem Schneider. Der Umfang einer solchen Garantie kann ganz erheblich schwanken, es gibt dabei aber richtig gute mit Leistungen wie bei einer Neuwagengarantie.
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27.08.2013, 14:38
Ich hab mal einen Vertrag aus einem Händler bekommen ( aus 71691 Freiberg ).
Ein Bispiel.
Kaufpreis Smart Roadster 4500 Euro.
Er hat in seinem Vertrag das stehen,
Kaufpreis wird zum Händlereinkaufspreis ohne Mehrwertsteuer abzüglich ( wobei abzüglich durchgestrichen wird ) 1500 Euro gegen bar übernommen.
Da ein Dekra Gutachten den Wert schätz muss man auch mit einer wesentlichen anderen Preisvorstellung unter seinem Preis in betracht sehen.
Es steh aber auch dabei ( ein Rücktritt für biden Parteien, wir hiemit ausgeschlossen.)
Was sagt uns dieses Beispiel.
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(27.08.2013, 13:13)Broadcasttechniker schrieb: Ach Kinders.
Wenn aus Kindern erwachsene Käufer und Verkäufer werden sollen, müssen sie um die Tücken wissen. Nichts ist ärgerlicher, als wenn du eine Gurke privat verkaufst und musst dann haften, weil du die Sachmängelhaftung aus Schluderei oder Unwissenheit vergessen hast auszuschließen.
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27.08.2013, 19:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2013, 19:49 von Broadcasttechniker.)
Das ist richtig, auch der (private) Verkäufer will geschützt sein.
Aber wer jetzt nicht völlig verstrahlt ist benutzt einen Formularkaufvertrag, jederzeit aus dem Internet zu laden. Da ist die Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen. Auch muss man aufpassen welche Eigenschaften (unfallfrei, Kilometerstand usw.) man dem Fahrzeug zusichert, denn der Sachmängelhaftungsausschluss hat damit nichts zu tun.
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(27.08.2013, 19:48)Broadcasttechniker schrieb: Das ist richtig, auch der (private) Verkäufer will geschützt sein.
Aber wer jetzt nicht völlig verstrahlt ist benutzt einen Formularkaufvertrag, jederzeit aus dem Internet zu laden. Da ist die Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen. Auch muss man aufpassen welche Eigenschaften (unfallfrei, Kilometerstand usw.) man dem Fahrzeug zusichert, denn der Sachmängelhaftungsausschluss hat damit nichts zu tun.
Vor allem, heisst Unfallfrei nicht, das nur du selber damit KEINEN unfall hattest....
Manchmal treten solche Schäden erst zum Vorschein beim übernächstem besitzer, und da gibts schon ganz Böse fallen...
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(27.08.2013, 19:48)Broadcasttechniker schrieb: Das ist richtig, auch der (private) Verkäufer will geschützt sein.
Aber wer jetzt nicht völlig verstrahlt ist benutzt einen Formularkaufvertrag, jederzeit aus dem Internet zu laden. Da ist die Sachmängelhaftung regelmäßig ausgeschlossen. Auch muss man aufpassen welche Eigenschaften (unfallfrei, Kilometerstand usw.) man dem Fahrzeug zusichert, denn der Sachmängelhaftungsausschluss hat damit nichts zu tun.
In Bezug auf Katie ging es mir darum, dass niemand der ein Auto vom Händler (war es bei Katie ein Händler?) gekauft hat glauben soll, da kann man nichts machen, weil es keine Garantie gibt.
Ich kaufe auch lieber ein ehrliches Auto von privat und kümmere mich selbst um die Mängel. Das Gezetere mit unwilligen Händlern ist mir extrem verhasst, weil es meine Lebensqualität beeinträchtigt. Die sollen sich mit jemandem anderen prügeln.
Wenn ein Privatmann im Kaufvertrag nur schreibt, dass keine Garantie besteht, dann haftet er ebenso wie der Händler und das sogar volle 2 Jahre.
Die Sachmängelhaftung kann bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr verkürzt und bei Verkauf von privat ausgeschlossen werden, was aber vertraglich vereinbart werden muss.
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