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01.08.2013, 15:31
Hätte dazu auch eine frage.
Wenn ich jetzt ein zugelassener PKW in Deutschland an einen Deutschen PKW Händler verkaufe.
PKW Verkaufswert 3000 Euro in Bar abzüglich die MWST.
Darf dieser PKW Händler mir die MWST von meinem Verkaufspreis abziehen ????
Sprich, das Fahrzeug wird zum Händlereinkaufspreis ohne Mehrwertsteuer gegen bar übernommen von Privat zur Händler.
So zulässig ????
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Ist Bullshit. Dein Preis ist Dein Preis, wenn er Dir was von MwSt erzählt und die abziehen will, dann veräppelt er Dich.
Wo er seine Finger im Spiel hat(te):
die blaue Sau - mein 1. Twingo 1.6 16V K4M und einiges mehr - staubt gerade etwas ein
Jahrhundertprojekt xXx - mein 2. Twingo Kompressormotor und vieles mehr in Vorbereitung
Fury - Lisa`s 1. Alltagstwingo schwarz, breit, stark / R.I.P.
PU - Lisa`s Schönwettertwingo 1.6 8V K7M & bling, bling
Hot Brownie - Lisa`s 2. Alltagstwingo brauner Lack, beiges Leder & eigentlich am Thema "Alltag" vorbei
Bärchenmobil - ein Übergangstwingo vorm Schrott gerettet & 2tes Leben spendiert
der Professor - ein weiterer Übergangstwingo Kompressormotor und vieles mehr
Kermit - sollte ein PickUp werden war hinterher fast ein Cabrio
Flippi - das Chamäleon leider nicht mehr zu retten gewesen
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Dann geh zu ihm, kauf nen teureres Auto und zieh die MWST auch ab. xD
Der kann da nichts abziehen, der will dich über den Tisch ziehen
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wie soll das denn funktionieren als Privatmann. Vorallem egal wie, zahlst du ja den Bruttopreis AUCH ALS HÄNDLER! Du Setzt im nachhinein die MwSt. beim Finnanzamt ab, diese wird dir dann auf deine anderen Steuern und Nachzahlungen gegen gerechnet, für die nächste Vorauszahlung angerechnet oder ausbezahlt.
Als Beispiel. Auf ne CD für 1Euro Netto kommt die MwSt von 19%, somit steht die CD für 1,19im Laden, wenn ein Geschäftsmann kommt, der die CD benötigt und sie beim Finnanzamt absetzen kann, dann zahlt er den anderen Händler nicht 1 Euro sondern die 1,19Euro, hebt den Beleg auf und gibt ihn am Jahresende beim Finnanzamt ab und bekommt die 19cent angerechnet oder erstattet! Für ihn zum kalkulieren sind aber nur die nettopreise entscheidend.
Da du als Privatmann keine MwSt. ausweisen kannst, kann dir der Händler erstens keine abziehen und zweitens könnte er sie dir auch nicht auf dem Rechnungsbetrag abziehen, wenn du sie ausweisen dürftest.
Was meinst du warum geschäftsmänner immer fleißig ihre Rechnungen sortieren und abheften?
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02.08.2013, 05:45
Somit kann ich der Freundin sagen, finger weg von dem Händler. Hab mir ja schon sowas gedacht nur sicher war ich nicht ob das so erlaubt ist. Vielen vielen Dank für die Info.
Achso, der Händler sagte auch er müss Steuer dafür bezahlen und die müssr er natürlich berücksichtigen drum der abzug.
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So ein blödsinn. Bei gebrauchten kann keine Steuer ausgewiesen werden auf der rechnung
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Finger weg von dem Händler kann man nicht sagen. Was zählt ist die Kohle, die du in der Hand hältst. Sicher darf man sich keine "Steuer" abziehen lassen. In diesem Fall wäre es tatsächlich eine "Märchensteuer". Verboten ist es natürlich nicht, Leute zu veräppeln.....
Das ist nur ein dummdreister Versuch, den Preis zu drücken. Sicher muss er auch Steuern bezahlen, aber nur für den Betrag, den er an dem Wagen verdient.
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Ich würds mal dem Finanzamt stecken
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Was willst du denn damit erreichen?
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03.08.2013, 06:34
Ich will damit nur auf eine sache aufmerksam machen, wie manche Autohändler Privatleute hinter das Licht führen wollen und es auch machen. Ich war mir nicht sicher drum die Frage im Forum und nur so bekommt man Hilfe. Nach weitere erkundungen im Web ist sowas garnicht erlaubt was die Händler da machen.
Normal sollte man jetzt eine Liste machen welche Händler sowas machen, finde sowas sehr dreist. Liste so wie die in einer Hotelbewertungen.
Muss mich aber da noch schlau machen an einer Rechtsberatung.
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@Hausen:
Die Frage von 9eor9 bezog sich auf die Aussage von KevKev1991.
Die Frage ist jetzt nur für was man da eine Liste braucht? Der Händler hat es versucht und ist damit
nicht durchgekommen. Punkt. Solche Dinge werden immer mal wieder und in fasst allen Branchen
(nicht nur im KFZ Gewerbe) versucht.
Wenn ein Betrieb so was öfters versucht, spricht sich das in der Gegend von ganz alleine rum.
Da brauchst du die nicht auch noch im Internet öffentlich an zu prangern. Und so lange du keine
hieb und Stichfesten Beweise dafür hast, ist das Rufmord und kann dich sehr teuer zu stehen kommen.
Aber das werden sie dir dann auch in der Rechtsberatung erklären.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.
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Eine Rechtsberatung ersetzt keine Lebenserfahrung. Man muss selbst ein Gespür entwickeln, wann einer einen Betrug versucht.
Diejenigen, die das gerne tun, merken nämlich wie ein Hai das Blut wittert, wen sie ver*rschen können. Bei anderen versuchen sie es erst gar nicht, oder es gelingt ihnen nicht. Man sollte also danach trachten, seine eigene Wahrnehmung für Falschheit zu stärken.
Der Händler wird auch wohl kaum einen Beleg ausstellen, auf dem er irgendwelche Steuern ausweist, die es nicht gibt. Er wird nur den erhaltenen Betrag vermerken. Machst du Ärger wegen irgendwas Unbeweisbarem, wird sich das schnell als "Irrtum" erklären.
Oder er geht zu seinem Anwalt und du hast eine Klage wegen Geschäftsschädigung oder Rufmord am Hals.
Mir hat mal ein Autohändler geraten: "Keine Veträge mit Verrückten!"
Je älter ich werde, je besser finde ich diesen Ratschlag. Zum Anfangsärger kommt nur immer mehr.
Auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, spielt keine Rolle. Wichtig ist, wer es verkauft.
Wenn zB ein selbstständiger Architekt, Rechtsanwalt oder Steuerberater (= Gewerbe) sein auf ihn zugelassenes firmengenutztes Fahrzeug verkauft, tritt er nicht als Privatmann auf. Das bedeutet: Erstens muss er die MwSt ausweisen, zweitens muss er ein Jahr für Sachmängel haften. Das kann nicht ausgeschlossen werden, wenn eine Privatperson das Fahrzeug kauft. Genauso sieht es aus, wenn das Auto zB einer Leasingfirma gehört.
Die Haftung für Sachmängel kann man nur umgehen, indem man eine Privatperson beim Verkauf "zwischenschaltet". Also Architekt verkauft Auto als Firma an seinen Nachbarn und muss dem Käufer Gewährleistung geben, was der Architekt aber vermeiden will. Daher verkauft der Nachbar das Auto als Privatmann an den weiteren, eigentlichen Käufer. Dieser kauft das Auto von privat, deshalb kann (und sollte unbedingt) der Nachbar im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausschließen. Damit ist auch der Architekt von der Haftung freigestellt. Allerdings muss der Nachbar eine gewisse Zeit "Besitzer" sein. Ein sofortiger Verkauf ist nicht möglich, wenn nur die Sachmängelhaftung umgangen werden soll.
Diese Gewährleistungsbestimmungen sind ein wesentlicher Grund dafür, dass Händler und Firmen keine alten Autos mehr an Privatpersonen verkaufen. Das alles sieht verbraucherfreundlich aus, ist es aber ganz und gar nicht. Privatpersonen bekommen keine billigen Autos mehr, denn die gehen (wesentlich deswegen) ins Ausland, wo niemand nach Garantie fragt.
Das Gewährleistungsrisiko ist völlig unkalkulierbar. Als Händler kommt man nur noch dann ungeschoren davon, wenn das Fahrzeug im Kaufvertag als "schrottreifer Teileträger mit Motor- und Getriebeschaden" beschrieben ist.
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