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Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt?
#1
Nabend zusammen,

ich hab mal wieder ein kleines Problem, wobei anscheinend Jeder eine andere Meinung vertritt. Rolling Eyes

Ich würde gerne die hinteren Scheiben meines Twingos bekleben (nur an den Seiten, nicht die Heckscheibe an sich). Dabei würde ich keine Folie benutzen, sondern einzelne, undurchsichtige Aufkleber. Halt so stickerbombmäßig Wink

Auf vielen Seiten heißt es, dass die Scheiben ruhig komplett undurchsichtig sein können, wenn 2 Aussenspiegel vorhaben sind, was ja nun offensichtlich der Fall ist Very Happy Woanders wird gesagt, dass das alles nur mit Folien mit Gutachten oder ABE erlaubt ist.

Weiß da Jemand mehr, oder hat vielleicht sogar den Gesetzestext parat?


Beste Grüße!
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#2
Zitat:§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel

(1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

(2) Es sind erforderlich

1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel,

2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite,

3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -,

4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite,

5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen.

Mit den Seitenscheiben kannst du machen was du willst, selbst wenn du nur einen Außenspiegel hättest.
Haben diese Babysonnenschutzdinger mit Saugnapf eine ABE? Nein.
Ein bekannter hat sogar mal die Heckscheibe von innen schwarz Lackiert, weil ihm die Folie nicht dunkel genug
war.

THEORETISCH kannst du auch die Heckscheibe zupflastern. Die STVO ist hier nicht 100%ig eindeutig.
Fakt ist: Kannst du nach hinten nichts sehen, brauchst du nen 2ten Außenspiegel. Wenn du aber beim zb
rückwärts ausparken jemanden anfährst, kann das rechtlich ärger geben, da sich die Versicherungen gerne nach jeden
Strohhalm greifen um nicht zahlen zu müssen.
Ich denke mal Polizei und Tüv sind nicht das Problem. Eher die Versicherung wenn was passiert.
Selbst wenn die Polizei die Folie auf der Heckscheibe (mit plausibler Begründung) beanstandet, dann ziehst sie einfach ab.
-
Dieses Posting wurde maschinell erstellt und
ist deshalb auch ohne Unterschrift gültig.

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#3
ZZTwingo1 
Das lass ich in kürze bei Mir machen.

http://ohnefolie.de/main/


Alles mit TÜV ringsrum.
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#4
(11.05.2013, 07:40)Hausen schrieb: Das lass ich in kürze bei Mir machen.

http://ohnefolie.de/main/


Alles mit TÜV ringsrum.

nicht alles was ein Gutachten hat ist auch gleich rechtens!
Real Drive is R Drive

Leistung gibt an wie schnell man gegen die Wand fährt...Drehmoment wie fest Wink
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#5
ZZTwingo1 
Richtig aber diese Firma macht das schon über 8 Jahre und man hört nix schlechtes.
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#6
bei den hinteren scheiben ist es wirklich egal.
es gibt ja auch umrüst-kits, z.b. für den fiesta. da sind die scheiben dann auch komplett geschloßen
Geisterfahrer - irgendwie entgegenkommend
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#7
(11.05.2013, 07:37)ogniwT schrieb: Mit den Seitenscheiben kannst du machen was du willst, selbst wenn du nur einen Außenspiegel hättest.
Haben diese Babysonnenschutzdinger mit Saugnapf eine ABE? Nein.
Ein bekannter hat sogar mal die Heckscheibe von innen schwarz Lackiert, weil ihm die Folie nicht dunkel genug
war.

THEORETISCH kannst du auch die Heckscheibe zupflastern. Die STVO ist hier nicht 100%ig eindeutig.
Fakt ist: Kannst du nach hinten nichts sehen, brauchst du nen 2ten Außenspiegel. Wenn du aber beim zb
rückwärts ausparken jemanden anfährst, kann das rechtlich ärger geben, da sich die Versicherungen gerne nach jeden
Strohhalm greifen um nicht zahlen zu müssen.
Ich denke mal Polizei und Tüv sind nicht das Problem. Eher die Versicherung wenn was passiert.
Selbst wenn die Polizei die Folie auf der Heckscheibe (mit plausibler Begründung) beanstandet, dann ziehst sie einfach ab.

Vielen Dank, du hast mir wirklich sehr geholfen. Smile Bei sowas stellt sich mir nur die Frage, wieso Scheibentönungen dann immer eine ABE oder ein Gutachten brauchen. Ich mein, wenn ich eh in dem Bereich das machen kann, was ich möchte und für richtig halte, dann erschließt sich mir der Sinn eines Gutachtens ehrlich gesagt nicht.

(11.05.2013, 13:49)mkay1985 schrieb: bei den hinteren scheiben ist es wirklich egal.
es gibt ja auch umrüst-kits, z.b. für den fiesta. da sind die scheiben dann auch komplett geschloßen

Solche Sachen kenn ich auch. Aber da ist natürlich die Frage, inwiefern sowas erlaubt ist Wink
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#8
Zu 1:
Gutachten / ABE werden benötigt, weil die Folie nicht spiegeln, reflektieren, oder verzerren darf, da die
Scheibe als solches zum durchsehen erhalten bleibt.
Klebst du hinten eine Blickdichte Folie von außen auf hat sich das mit der Durchsicht eh komplett erledigt.
ABE ist also hinfällig.
Völlig überspitzt ausgedrückt: Deine Passagiere hinten sitzen dann nicht mehr im Auto, sondern im Laderaum.

Zu 2:
Beispiel VW Bus Transporter. Bei dem gibt es auch die Heckklappe mit und ohne Fenster.
Weder beim einen, noch beim anderen ist eine Heckscheibe ein, oder ausgetragen.
Oder noch einfacher: Dacia Dokker und Dokker Express. Da sind auch nirgends Scheiben eingetragen.
-
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#9
Folien brauchen eine ABE, weil sie das Bruchverhalten der Scheibe verändern.
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#10
Verändert sich das Bruchverhalten nicht auch, wenn sie komplett mit Aufklebern zugepflaster ist?
T2
Spritmonitor.de

CBR600F
Spritmonitor.de


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#11
(21.05.2013, 11:55)slavetothegame schrieb: Verändert sich das Bruchverhalten nicht auch, wenn sie komplett mit Aufklebern zugepflastert ist?

Natürlich! Und da wir in Teutschland leben gibt es auch dafür eine Vorschrift, allerdings nur als Richtlinie für den TÜV, kein extra Gesetz.
Ich glaube 10% der Scheibenfläche dürfen zugepappt werden. Mehr muss eingetragen werden bzw eine ABE haben.

Ob Scheibenlackierung auch unter diese Begrenzung fällt weiß ich nicht. Ätzen von Fahrgestellnummern in die Scheibe zum Zweck des Diebstahlschutzes jedenfalls muss genehmigt sein oder werden. Wieder ist der Grund die mögliche Veränderung des Bruchverhaltens.

.
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#12
Das wäre mir aber komplett neu. Bei uns hier gibt es ein Apotheken Zentrallager. Die Fiestas von denen fahren alle mit komplett zu folierten Scheiben rum. Also von aussen in Wagenfarbe zu geklebt.
-
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#13
Ich glaube kaum, dass diese Richtlinie aufgehoben wurde. Vielleicht hat aber der Hersteller der Folie ein Gutachten. Das müsste ja auch für Werbeaufschriften gelten. Allerdings wird es vielleicht nicht immer bemängelt.
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#14
Hintere Seitenscheiben und Rückscheibe können abgedunkelt werden, oder gar zu sein - ist legal.
Shocked


hbxx792
Twingo Phase 3/ Bj.2002 - ohne Veränderungen.
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#15
Gemäß § 22a StVZO Absatz 1 Punkt 3 müssen Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein.
Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php
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