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Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - Druckversion +- Das Twingoforum... (https://www.twingotuningforum.de) +-- Forum: Werkstatt (https://www.twingotuningforum.de/forum-31.html) +--- Forum: TÜVteln (https://www.twingotuningforum.de/forum-11.html) +--- Thema: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? (/thread-28057.html) Seiten:
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Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - slavetothegame - 10.05.2013 Nabend zusammen, ich hab mal wieder ein kleines Problem, wobei anscheinend Jeder eine andere Meinung vertritt. ![]() Ich würde gerne die hinteren Scheiben meines Twingos bekleben (nur an den Seiten, nicht die Heckscheibe an sich). Dabei würde ich keine Folie benutzen, sondern einzelne, undurchsichtige Aufkleber. Halt so stickerbombmäßig ![]() Auf vielen Seiten heißt es, dass die Scheiben ruhig komplett undurchsichtig sein können, wenn 2 Aussenspiegel vorhaben sind, was ja nun offensichtlich der Fall ist ![]() Weiß da Jemand mehr, oder hat vielleicht sogar den Gesetzestext parat? Beste Grüße! RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - ogniwT - 11.05.2013 Zitat:§ 56 Rückspiegel und andere Spiegel Mit den Seitenscheiben kannst du machen was du willst, selbst wenn du nur einen Außenspiegel hättest. Haben diese Babysonnenschutzdinger mit Saugnapf eine ABE? Nein. Ein bekannter hat sogar mal die Heckscheibe von innen schwarz Lackiert, weil ihm die Folie nicht dunkel genug war. THEORETISCH kannst du auch die Heckscheibe zupflastern. Die STVO ist hier nicht 100%ig eindeutig. Fakt ist: Kannst du nach hinten nichts sehen, brauchst du nen 2ten Außenspiegel. Wenn du aber beim zb rückwärts ausparken jemanden anfährst, kann das rechtlich ärger geben, da sich die Versicherungen gerne nach jeden Strohhalm greifen um nicht zahlen zu müssen. Ich denke mal Polizei und Tüv sind nicht das Problem. Eher die Versicherung wenn was passiert. Selbst wenn die Polizei die Folie auf der Heckscheibe (mit plausibler Begründung) beanstandet, dann ziehst sie einfach ab. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - Hausen - 11.05.2013 Das lass ich in kürze bei Mir machen. http://ohnefolie.de/main/ Alles mit TÜV ringsrum. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - Kos - 11.05.2013 (11.05.2013, 07:40)Hausen schrieb: Das lass ich in kürze bei Mir machen. nicht alles was ein Gutachten hat ist auch gleich rechtens! RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - Hausen - 11.05.2013 Richtig aber diese Firma macht das schon über 8 Jahre und man hört nix schlechtes. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - mkay1985 - 11.05.2013 bei den hinteren scheiben ist es wirklich egal. es gibt ja auch umrüst-kits, z.b. für den fiesta. da sind die scheiben dann auch komplett geschloßen RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - slavetothegame - 11.05.2013 (11.05.2013, 07:37)ogniwT schrieb: Mit den Seitenscheiben kannst du machen was du willst, selbst wenn du nur einen Außenspiegel hättest. Vielen Dank, du hast mir wirklich sehr geholfen. ![]() (11.05.2013, 13:49)mkay1985 schrieb: bei den hinteren scheiben ist es wirklich egal. Solche Sachen kenn ich auch. Aber da ist natürlich die Frage, inwiefern sowas erlaubt ist ![]() RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - ogniwT - 11.05.2013 Zu 1: Gutachten / ABE werden benötigt, weil die Folie nicht spiegeln, reflektieren, oder verzerren darf, da die Scheibe als solches zum durchsehen erhalten bleibt. Klebst du hinten eine Blickdichte Folie von außen auf hat sich das mit der Durchsicht eh komplett erledigt. ABE ist also hinfällig. Völlig überspitzt ausgedrückt: Deine Passagiere hinten sitzen dann nicht mehr im Auto, sondern im Laderaum. Zu 2: Beispiel VW Bus Transporter. Bei dem gibt es auch die Heckklappe mit und ohne Fenster. Weder beim einen, noch beim anderen ist eine Heckscheibe ein, oder ausgetragen. Oder noch einfacher: Dacia Dokker und Dokker Express. Da sind auch nirgends Scheiben eingetragen. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - 9eor9 - 20.05.2013 Folien brauchen eine ABE, weil sie das Bruchverhalten der Scheibe verändern. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - slavetothegame - 21.05.2013 Verändert sich das Bruchverhalten nicht auch, wenn sie komplett mit Aufklebern zugepflaster ist? RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - 9eor9 - 21.05.2013 (21.05.2013, 11:55)slavetothegame schrieb: Verändert sich das Bruchverhalten nicht auch, wenn sie komplett mit Aufklebern zugepflastert ist? Natürlich! Und da wir in Teutschland leben gibt es auch dafür eine Vorschrift, allerdings nur als Richtlinie für den TÜV, kein extra Gesetz. Ich glaube 10% der Scheibenfläche dürfen zugepappt werden. Mehr muss eingetragen werden bzw eine ABE haben. Ob Scheibenlackierung auch unter diese Begrenzung fällt weiß ich nicht. Ätzen von Fahrgestellnummern in die Scheibe zum Zweck des Diebstahlschutzes jedenfalls muss genehmigt sein oder werden. Wieder ist der Grund die mögliche Veränderung des Bruchverhaltens. . RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - ogniwT - 21.05.2013 Das wäre mir aber komplett neu. Bei uns hier gibt es ein Apotheken Zentrallager. Die Fiestas von denen fahren alle mit komplett zu folierten Scheiben rum. Also von aussen in Wagenfarbe zu geklebt. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - 9eor9 - 21.05.2013 Ich glaube kaum, dass diese Richtlinie aufgehoben wurde. Vielleicht hat aber der Hersteller der Folie ein Gutachten. Das müsste ja auch für Werbeaufschriften gelten. Allerdings wird es vielleicht nicht immer bemängelt. RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - hbxx792 - 21.05.2013 Hintere Seitenscheiben und Rückscheibe können abgedunkelt werden, oder gar zu sein - ist legal. ![]() hbxx792 RE: Hintere Scheiben undurchsichtig - erlaubt? - 9eor9 - 21.05.2013 Gemäß § 22a StVZO Absatz 1 Punkt 3 müssen Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php |