10.07.2011, 19:33
Die Aussage von jedem Grünen bzw. auch vom TÜVler ist die Betriebserlaubnis erlischt bei einer Veränderung der Lichtanlage. Dies beinhaltet leider auch das lackieren von Teilen die nicht lichtdurchlässig sein müssen.
Zusätzlich sind die Rückleuchten nur eingetragen mit den runden Reflektoren die bei dir aber leider durch das lackieren verändert wurden. Also ist die Betriebserlaubnis weg.
Und leider hast du auch Chrombirnen im Blinker drin die nicht zugelassen sind. AUßerdem ist die schicke LED Leuchte als Nebelschlussleuchte auch nicht zugelassen.
Und ja du hast richtig gelesen ich habe bei mir auch Chrombirnen drin da diese aber eine E-Nummer eingeprägt haben sind sie zugelassen.
Ich will dir damit einfach nur zeigen welch ein schmaler Grad es ist ob etwas zugelassen ist oder nicht.
Zusätzlich sind die Rückleuchten nur eingetragen mit den runden Reflektoren die bei dir aber leider durch das lackieren verändert wurden. Also ist die Betriebserlaubnis weg.
Und leider hast du auch Chrombirnen im Blinker drin die nicht zugelassen sind. AUßerdem ist die schicke LED Leuchte als Nebelschlussleuchte auch nicht zugelassen.
Und ja du hast richtig gelesen ich habe bei mir auch Chrombirnen drin da diese aber eine E-Nummer eingeprägt haben sind sie zugelassen.
Ich will dir damit einfach nur zeigen welch ein schmaler Grad es ist ob etwas zugelassen ist oder nicht.