03.02.2011, 18:29
Hallo Leute,
...man darf ein Auto "aufbrechen" das einem nicht gehört. Es bewegen (herum schieben,...ohne Motor zu starten!) und wieder an dem eigentlichen Platz hinschieben, ohne dass man betraft werden kann...
Was geschah!
Meine Frau parkte auf einem Privatparkplatz (gehört zu Ihrem Geschäft), wo nur Angestellte parken dürfen. Dies ist auch so beschildert. Jedoch befand sich schon ein anderer PKW auf Ihrem Parkplatz. Daraufhin hat Sie ihn eingeparkt und auf einem Zettel vermerkt, wo Sie zu finden ist.
Den ganzen Tag hatte Sie schon so ein ungutes Gefühl.
Als Sie nachmittags dann zu Ihrem Auto zurück kam, war das andere Fahrzeug weg! Ihr Auto wieder dort, wo Sie es abgestellt hatte. Unmöglich, dass das Auto weg fuhr, ohne Ihr Auto zu bewegen. Vorne und Rechts waren eine Mauer und Links davon Stand Ihre Kollegin.
Jetzt bemerkten Sie, dass die Scheibe der Beifahrertür unten war! Sie hatte es aber nicht geöffnet
Die zur Hilfe gerufene Polizei kontrollierte alles und meinte, kann man nix machen...ist ja nix passiert. Außer dass jemand fremdes das Auto geöffnet hat und das Auto bewegt hat. Nein nein nix passiert. Jetzt habe ich festgestellt, dass das Fenster zwar normal geöffnet werden kann. Jedoch der elektr. Motor beim Schließen ziemlich langsam ist und komische Geräusche macht. ich wieder zur Polizei und gemeldet. ...so und jetzt kommt's...
Polizei: War das schon? Können Sie das beweisen?
Ich:Nein das war noch nicht. Wie beweisen....hä?
Polizei
ann machen wir eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen UNBEKANNT!!!
Ich:Hallo ich/wir haben das Kennzeichen von dem Typen!
Polizei:Ja können Sie beweisen, dass er es war?
Ich:Wer sonst?
aber aufgebrochen hat er es ja auch irgendwie...haben Sie schonmal gefragt bei dem typen. Sind ja schon 3 Tage vergangen.
Polizei:Wegen "Einbruch" kann man Ihn nicht dran bekommen...es fehlt nix.
ich könnte kotzen
...jetzt sind 6Tage vergangen. Heute der Anruf von dem netten Gesetzeshüter...also von unserer Seite aus ist der Fall erledigt. Oder wollen Sie jetzt Strafanzeige erstatten?
Ich: Haben Sie den kerl schon erreicht? Was sagt er dazu?....Und der Schaden?
Polizei: Das ist Zivilrecht....das geht uns nix an...Wir ermitteln erst, wenn Sie eine Anzeige stellen.
Ich: Bekomm ich den Namen?
P...: Nein, dass dürfen wir nicht.
ich weiß i.A. nicht, auf wem ich mehr wütend bin.
...man darf ein Auto "aufbrechen" das einem nicht gehört. Es bewegen (herum schieben,...ohne Motor zu starten!) und wieder an dem eigentlichen Platz hinschieben, ohne dass man betraft werden kann...
Was geschah!
Meine Frau parkte auf einem Privatparkplatz (gehört zu Ihrem Geschäft), wo nur Angestellte parken dürfen. Dies ist auch so beschildert. Jedoch befand sich schon ein anderer PKW auf Ihrem Parkplatz. Daraufhin hat Sie ihn eingeparkt und auf einem Zettel vermerkt, wo Sie zu finden ist.
Den ganzen Tag hatte Sie schon so ein ungutes Gefühl.
Als Sie nachmittags dann zu Ihrem Auto zurück kam, war das andere Fahrzeug weg! Ihr Auto wieder dort, wo Sie es abgestellt hatte. Unmöglich, dass das Auto weg fuhr, ohne Ihr Auto zu bewegen. Vorne und Rechts waren eine Mauer und Links davon Stand Ihre Kollegin.
Jetzt bemerkten Sie, dass die Scheibe der Beifahrertür unten war! Sie hatte es aber nicht geöffnet

Polizei: War das schon? Können Sie das beweisen?
Ich:Nein das war noch nicht. Wie beweisen....hä?
Polizei

Ich:Hallo ich/wir haben das Kennzeichen von dem Typen!
Polizei:Ja können Sie beweisen, dass er es war?
Ich:Wer sonst?

Polizei:Wegen "Einbruch" kann man Ihn nicht dran bekommen...es fehlt nix.
ich könnte kotzen

...jetzt sind 6Tage vergangen. Heute der Anruf von dem netten Gesetzeshüter...also von unserer Seite aus ist der Fall erledigt. Oder wollen Sie jetzt Strafanzeige erstatten?
Ich: Haben Sie den kerl schon erreicht? Was sagt er dazu?....Und der Schaden?
Polizei: Das ist Zivilrecht....das geht uns nix an...Wir ermitteln erst, wenn Sie eine Anzeige stellen.
Ich: Bekomm ich den Namen?
P...: Nein, dass dürfen wir nicht.
ich weiß i.A. nicht, auf wem ich mehr wütend bin.